§42a WaffG - 2 Herzen in meiner Brust
Mein Vater hatte früher immer ein Taschenmesser dabei. Es war und ist ein nützliches Werkzeug für kleinere Schneidaufgaben unterwegs. Heute haben sich die Zeiten geändert und so muss man nicht nur aufpassen ob man ein Taschenmesser mit sich führen kann (weil man nicht überall eines hin mitnehmen darf), sondern auch ob das Taschenmesser nicht dem Führungsverbot unterliegt.
Als Messersammler habe ich natürlich auch eine Meinung dazu, aber auch aus beruflicher Sicht ist das Thema nicht ganz einfach für mich. Im folgenden Video versuche ich zu erklären welche Taschenmesser man im Regelfall führen darf und welche man nur in einem verschlossenem Behältnis transportieren darf.
Ausserdem erkläre ich meine 2 Meinungen zu dem Gesetz, was diese Problematik regelt.
Wie sieht es bei euch aus? Tragt ihr ein Taschenmesser bei euch, wenn ihr das Haus verlasst? Und wie haltet ihr es mit dem §42a? Lasst uns gerne ein wenig diskutieren.
Ich habe immer ein Victorinox Taschenmesser bei mir; eines mit recht vielen Funktionen als Universalwerkzeug. Damit habe ich im Hotelzimmer schon das Bad wieder instand gesetzt. :)
Da ich mit der nötigen Berechtigung andere Waffen führe (nicht nur besitze oder transportiere), achte ich peinlich darauf, beim Messer keinen Angriffspunkt für staatliche Maßnahmen zu bieten. Alle Scheine wären sofort weg.
Die Victorinox sind sehr praktisch, aber ich bevorzuge trotzdem ein dediziertes Taschenmesser. Aber Preis-Leistungsmäßig sind die Vics für die gebotene Qualität fast nicht zu schlagen.
Als Waffenträger muss man ja generell um seine Genehmigung bangen. Soll schon Leute gegeben haben, die die Genehmigung wegen Verstößen im Straßenverkehr oder Steuerstrafvergehen verloren haben, da man ihre Zuverlässigkeit in Frage gestellt hat.
Bist du beim Personenschutz, Polizei oder Wertsicherung? ;-) (Musst nicht antworten)
Absolut.
Gefühlt werden die Intervalle zur Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung auch immer kürzer...
Das Führen von Waffen kann unabhängig von meinem Status ein weites Feld sein; es betrifft z.B. auch den Kleinen Waffenschein nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG und kann somit für deutlich mehr Menschen außerhalb der von Dir benannten Personengruppen relevant sein.
Finde Multitools auch sehr praktisch. Es muss halt nur immer ein wenig der Kompromiss zwischen Gewicht, Größe und den benötigten Werkzeugen stimmen.
Da mein EDC recht umfangreich ist, ist dieser Kompromiss für mich schnell gefunden: möglichst universell bei möglichst wenig Gewicht. Mobilität und Transportabilität ist die #1 Priorität für mich, da ich viel unterwegs bin.
Meine Güte!! Ein ganzer YT-Kanal rund ums Messer!!
Ehrlich gesagt, keine Ahnung wie die Gesetzeslage hier in Österreich zum Thema aussieht. Aber ich vermute mal, 1:1 abgekupfert wie vieles andere an Gesetzen auch, bzw eventuell noch konservativer und kleinkarierter.
Nun ganz einfach JA. Ein Taschenmesser ist Standardausrüstung in meinem Rucksack! Da ich nie ohne meinen Rucksack außer Haus gehe ist es somit immer mit dabei. Brauche es auch recht oft, da immer wieder mal ein Dosenverschluss rumzickt, oder ich ab und zu auch eine kleine Jause unterwegs mache.
Aber die Messer sind im Laufe der Jahre immer kleiner geworden, denn da hatte ich im Jahre 1997 ne recht peinliche kleine Geschichte erlebt.
Eine kleine Flugreise nach Griechenland, natürlich auch mein "Standardrucksack" mit dabei. Na und dann eben Handgepäckskontrolle und ein 20 Zentimeter Messer blitzt dann auf. Damals war die Welt ja noch etwas entspannter. Das Messer wurde in eine Tüte gepackt, dem Flugzeugkapitän übergeben, und mir dann in Griechenland wieder ausgehändigt. Bei der Heimreise lief es dann umgekehrt xD. In heutigen paranoiden Zeiten wäre das wohl ein Riesenwirbel geworden.
Hallo!
Wenn ich mich nicht täusche ist die Gesetzeslage in Österreich doch etwas entspannter als bei uns. Zumindest meine ich, das man bei euch z. B. Balisong Messer erwerben darf, was in Deutschland inzwischen wie der Besitz verboten ist.
Heute dürfen Messer ja nicht mehr ins Handgepäck , da haben sich die Zeiten im Flugverkehr weltweit durch den 11. September geändert.
Das Video kann ich mir gerade nicht ansehen. Das wird nachgeholt.
Aber ich kenne dein Problem. Als alter Pfadfinder bin ich schon früh mit allerlei Messern in Berührung gekommen. Auch wenn mein Interesse mit der Sammelleidenschaft meiner Freunde nicht im Ansatz vergleichbar war, so kann ich die Faszination dahinter vollkommen nachvollziehen.
Trotzdem finde ich den 42 Waffg sinnvoll. Die Vorschrift dient der Sicherheit und soll ein unbeschwertes Zusammenleben gewährleisten. Messer sind nichg generell verboten. So fällt das normale Taschenmesser zum Beispiel nicht unter den Begriff der Waffe nach den Paragraphen 1 i.V.m 42 WaffG.
Ich störe mich also an der aktuellen Regelung nicht.
Ich kann den Wunsch nach mehr Sicherheit verstehen. Allerdings halte ich das Gesetz hier für nicht zielführend. Als normaler Bürger wird man hier eingeschränkt, während diejenigen, wegen denen diese Gesetze erlassen wurden nur darüber lachen, da sie sich eh nicht daran halten.
Habe als EDC entweder ein Spyderco Endura 4 dabei oder ein Extrema Ratio BF2 CD in schwarz. In Österreich ist das gottseidank erlaubt :)
Ach ja, und diese Kleinod von ER NK3K
Erlaubt sind übrigens bei uns auch (ab 18 frei erhältlich) Vorderschaftrepetierer in .223, z.B. Remington 7615 :)
Ja, bei euch ist das alles noch etwas entspannter. Dafür dürft ihr, wenn ich mich nicht täusche, keine Schalldämpfer auf Luftgewehren benutzen.
Mit den Messern von Extrema-Ratio bin ich irgendwie nie wirklich warm geworden.
Ich war zunächst auch reserviert, aber die Qualität ist überzeugend und da ist noch viel Handarbeit dabei: