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RE: §42a WaffG - 2 Herzen in meiner Brust
Ich habe immer ein Victorinox Taschenmesser bei mir; eines mit recht vielen Funktionen als Universalwerkzeug. Damit habe ich im Hotelzimmer schon das Bad wieder instand gesetzt. :)
Da ich mit der nötigen Berechtigung andere Waffen führe (nicht nur besitze oder transportiere), achte ich peinlich darauf, beim Messer keinen Angriffspunkt für staatliche Maßnahmen zu bieten. Alle Scheine wären sofort weg.
Die Victorinox sind sehr praktisch, aber ich bevorzuge trotzdem ein dediziertes Taschenmesser. Aber Preis-Leistungsmäßig sind die Vics für die gebotene Qualität fast nicht zu schlagen.
Als Waffenträger muss man ja generell um seine Genehmigung bangen. Soll schon Leute gegeben haben, die die Genehmigung wegen Verstößen im Straßenverkehr oder Steuerstrafvergehen verloren haben, da man ihre Zuverlässigkeit in Frage gestellt hat.
Bist du beim Personenschutz, Polizei oder Wertsicherung? ;-) (Musst nicht antworten)
Absolut.
Gefühlt werden die Intervalle zur Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung auch immer kürzer...
Das Führen von Waffen kann unabhängig von meinem Status ein weites Feld sein; es betrifft z.B. auch den Kleinen Waffenschein nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG und kann somit für deutlich mehr Menschen außerhalb der von Dir benannten Personengruppen relevant sein.
Finde Multitools auch sehr praktisch. Es muss halt nur immer ein wenig der Kompromiss zwischen Gewicht, Größe und den benötigten Werkzeugen stimmen.
Da mein EDC recht umfangreich ist, ist dieser Kompromiss für mich schnell gefunden: möglichst universell bei möglichst wenig Gewicht. Mobilität und Transportabilität ist die #1 Priorität für mich, da ich viel unterwegs bin.