Da die BRD keine Verfassung besitzt, sondern ein "Grundgesetz" und das bedeutet, daß sie entweder Kolonie oder besetzter Staat einer fremden Macht ist, kann diese fremde Macht mehr oder weniger willkürlich nach Militärrecht darin walten. die sogenannte "Regierung" ist nur Statthalter der Besatzungsmacht und kann in derem Auftrag oder mit derem Wohlwollen schalten, wie sie möchte - was den verdorrten Zwetschkenkrampus #Maas auch veranlaßt hat, laut zu sagen: Das GG istg extrem dehnbar, da kann man noch viel machen (solange es dem Besatzer gefällt und davon darf man ausgehen, denn sonst wäre D längst frei) Es darf daher auch nur "gewählt" werden, was vom Besatzer genehmigt wird und auch dabei kann man davon ausgehen, daß nichts unversucht bleiben wird, alles zu unterbinden, was dem Besatzer und seinem Konstrukt BRD "schaden" könnte -ebenso wie alles geduldet oder gefördert werden wird, was dem Besatzer und seinen Absichten nützt. Die Frage, ob etwas "den Gesetzen" entspricht ist in der BRD ist also hinfällig, da Besatzer- oder Militärrecht willkürlich erfolgen kann, solange er nicht gegen das Kriegsrecht verstößt !
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Danke für die sehr gute Beschreibung! Ein trauriger Zustand.
Dafür war ich auf Twitter mal 2 Wochen lang gesperrt, Muß also was dran sein ;-)