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ja passt doch. Sry, die oben genannten sind Jahreseinkommen bzw. 50k Jahresumsatz für zusätzliche Umsatzsteuer. Also 2040€ monatlich für Gewerbesteuerpflicht oder was das sind und 50k Jahresumsatz für Umsatzsteuer.

Die Regel ist aber, ab einem zusätzlichen Jahreseinkommen von 2.400€.
Man muss sich das einmal vorstellen, als Berufsschullehrer ist man verpflichtet Prüfungen der HWK, IHK oder Meisterschule abzunehmen.
Wenn man dann seiner Dienstpflicht nachkommt, darf man zum Dank ein Gewerbe anmelden.

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