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RE: Bücher schreiben - Wo und wie?
- bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag in Höhe von 24 500 Euro
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
§ 11 Steuermesszahl und Steuermessbetrag
ansonsten in jedem Fall Einkommensteuerrelevant, da ja auch Gewerbeeinkünfte Gewinneinkünfte sind. Und darüber ab einem gewissen Umsatzt (50k) auch noch Umsatzsteuerrelevant. Kommt ja auch auf die Administration an ob man nicht eventuell auch im EU-Ausland das Gewerbe anmeldet.
Dann müsste man bei einem Stk-Reingewinn von über 20€ aber 100 Exemplare im Monat absetzten oder bei niedrigeren Preisen deutlich mehr und das will erstmal geschafft sein (mit der Zeit kommt man da sicher hin). Aber kein Plan ob das so noch passt.
Danke, aber das muss es noch irgend etwas anderes geben.
Kollegen von mir mussten ein Gewerbe anmelden, weil sie noch als Prüfer in der Meisterschule tätig sind und da eben über 2.400€ zusätzlich zu ihrem Lehrerberuf verdient haben.
ja passt doch. Sry, die oben genannten sind Jahreseinkommen bzw. 50k Jahresumsatz für zusätzliche Umsatzsteuer. Also 2040€ monatlich für Gewerbesteuerpflicht oder was das sind und 50k Jahresumsatz für Umsatzsteuer.
Die Regel ist aber, ab einem zusätzlichen Jahreseinkommen von 2.400€.
Man muss sich das einmal vorstellen, als Berufsschullehrer ist man verpflichtet Prüfungen der HWK, IHK oder Meisterschule abzunehmen.
Wenn man dann seiner Dienstpflicht nachkommt, darf man zum Dank ein Gewerbe anmelden.