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RE: Enteignung zum vierten- Einzahlen ja - auszahlen nein - alpenschau berichtet

in #deutsch5 years ago

Ich seh da jetzt nicht wirklich ein Problem. Auch wenn sonst ein Unternehmen insolvent wird, darf es Forderungen grundsätzlich nicht mehr erfüllen, da dies zu Lasten der anderen Gläubiger gehen würde.

Ansonsten wäre es im Falle einer Insolvenz ja so, dass die schnellsten Gläuber Glück haben und der Rest ganz leer ausgeht.

Wo da die Enteignung sein soll, leuchtet mir nicht ein. Jeder trägt das Insolvenzrisiko seines Vertragspartners. Warum soll das im Falle einer Versicherung denn anders sein?

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