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in #deutsch5 years ago

§ 314 Versicherungsaufsichtsgesetz – Die komplette Enteignung durch deine Versicherung!

Das Versicherungsaufsichtsgesetz kennt fast niemand, hat es aber in sich. Vor allem §314 sagt nichts anderes, als die komplette Enteignung der Versicherungskunden.
Das heißt im Klartext, dass jeder von uns Versicherungen hat, in die wir permanent einzahlen, aber keinen Anspruch auf Auszahlung haben.

Kurz gesagt: Wir zahlen Versicherungen, aber bekommen nichts dafür!

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Die komplette Enteignung durch deine Versicherung!
Die Deutschen lieben ihre Versicherungen. Wenn sie schon für das Alter vorsorgen, dann soll es etwas sein, was sicher ist und nicht schwankt.
Laut einem Artikel des Handelsblatts soll es in Deutschland deswegen heute immer noch über 85 Millionen Lebensversicherungsverträge geben.

Doch was ist, wenn Versicherungen gar nicht wirklich sicher sind?

Höchst brisant und den meisten Versicherungsnehmern bestimmt nicht bewusst ist
§ 314, der die komplette Enteignung der eingezahlten Beiträge gesetzlich absichert.

Im Versicherungsaufsichtsgesetz greift dieser Paragraph 314 dann, wenn eine Versicherung in eine Krise gerät und insolvent gehen könnte. Dort heißt es:
„Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen.“
§ 314 (1) S. 1 VAG
„Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.“
Mit anderen Worten bedeutet es, dass die Aufsichtsbehörde in einer Krise verbieten kann, dass die Versicherung an den Versicherungsnehmer Zahlungen vornimmt. Selbst dann, wenn man in den letzten Jahren immer brav in den Vertrag eingezahlt und die Versicherungsbedingungen alle erfüllt hast.
Wer jetzt denkt, das dieser Paragraph 314 für seine Versicherungen keine Gefahr ist, dem sollte bewusst sein, dass wir uns bereits mitten in dieser Krise befinden.
Wir haben bereits in diesem Beitrag darauf hingewiesen! >>>
.Fast alle Menschen verlassen sich bei ihrer Altersvorsorge auf ihre Lebensversicherung. Der Chef der Finanzaufsicht warnt vor einer Krise der Lebensversicherer. Das Geschäftsmodell Lebensversicherung kollabiert. Welche Auswege es aus dem Crash-Szenario geben könnte, erfahren Sie hier!
Enteignung durch Versicherungen:
Wie hoch ist das Risiko wirklich?
Wer sich sicher ist, dass große Versicherungsgesellschaften in Deutschland nicht pleite gehen können, sollte an die Lehman Brothers und die historisch einmalige Zinssituation denken. Eine Pleite würden wir jedenfalls nicht
mehr komplett ausschließen.
Aus unserer Sicht ist dieser Paragraph ein weiters Steinchen zur kompletten Enteignung, dessen sich die meisten Versicherungsnehmer gar nicht bewusst sind. Und das gefährlichste hieran ist, dass uns in einer Krise diese Enteignung doppelt stark trifft.
Das Schlimmste liegt nicht hinter uns und die Erholung ist auch nicht geschafft. Wir stehen vielmehr vor der nächsten Weltwirtschaftskrise und einer gigantischen Umverteilung. Wie dieses Machtbeben vonstatten gehen wird, erfahren Sie hier >>>.

Die Gefahr einer großen Weltwirtschaftskrise ist nämlich durchaus gegeben, durch die man dann seinen Job verliert und auch die Krankenversicherung in Schwierigkeiten gerät. Jahrelang hat man in die Krankenversicherung eingezahlt und darauf vertraut, dass die Versicherung im Schadensfall auch absichert.

Bedingt durch die Kündigung wird man krank und muss teure Medikamente nehmen, die jetzt aber nicht mehr von der Versicherung bezahlt werden, weil die Versicherung eben auch in Schwierigkeiten steckt.
Wer jetzt bei der gleichen Versicherung noch eine Lebensversicherung hat und einen Teil seines Vermögens verliert, den wird die die komplette Enteignung dann richtig heftig treffen.

Die Auswirkungen wären verheerend.

Ein klassischer schwarzer Schwan <<<<

Posted By: Alpenschauon: 26. November 2019
In: Alpenschau aktuell, Finanzen, Geldsystem, Schon gewusst?, Sehenswert, Systemkrise, Tipps und Tricks, Wirtschaft

§ 314 Versicherungsaufsichtsgesetz - Die komplette Enteignung durch deine Versicherung!

Quelle :
https://alpenschau.com/2019/11/26/%c2%a7-314-versicherungsaufsichtsgesetz-die-komplette-enteignung-durch-deine-versicherung/
dort sind auch weitere Netzverweise/links enthalten.

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Gut das ich keine Lebensversicherung habe

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Hey @chris-iv, here is a little bit of BEER from @ruhrsearch for you. Enjoy it!

Thank You, I like Krombacher and Erdinger .

Ich seh da jetzt nicht wirklich ein Problem. Auch wenn sonst ein Unternehmen insolvent wird, darf es Forderungen grundsätzlich nicht mehr erfüllen, da dies zu Lasten der anderen Gläubiger gehen würde.

Ansonsten wäre es im Falle einer Insolvenz ja so, dass die schnellsten Gläuber Glück haben und der Rest ganz leer ausgeht.

Wo da die Enteignung sein soll, leuchtet mir nicht ein. Jeder trägt das Insolvenzrisiko seines Vertragspartners. Warum soll das im Falle einer Versicherung denn anders sein?

Posted using Partiko Android

früher hatten die Versicherungen Einnahmen durch die Zinsen,
die auf das anvertraute Kapital der Versicherten gezahlt wurden.
Weik und Friedrich berichten über die Niedrigzinsphase seit ca. 2002 .
Staatspapiere haben Minuszinsen, die aus dem anvertrauten Kapital der Versicherten gezahlt werden.
Weitere Einzelheiten bei Weik und Friedrich .

Zu dem Thema :

Versicherungen zahlen, aber nichts dafür bekommen!

am 24.11.2019

Friedrich & Weik
57.500 Abonnenten
Das Versicherungsaufsichtsgesetz klingt harmlos und kennt fast niemand, hat es aber in sich. Vor allem §314 sagt nichts anderes als die komplette Enteignung der Versicherungskunden. Denn im Extremfall ist die einbezahlte Kohle futsch! Ja, Sie lesen richtig.

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