POLIZEI, Hoheitsabzeichen oder Wortmarke oder beides?steemCreated with Sketch.

in #deutsch23 days ago

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Das Wort „POLIZEI“ sei kein Hoheitszeichen, sondern ein patenrechtlich geschütztes Firmenlogo, so hörte ich es oft.
Ich mag zwar Verschwörungstheorien, aber das glaubte ich auch nicht. Gestern bekam ich eine Info mit einem Link zum Patentamt des Bundes. Dort finden wir tatsächlich den Beweis, dass diese Schreibweise patentrechtlich als Wortmarke geschützt ist.
Das finde ich wirklich sehr seltsam.
Hier ist der Link, siehe selbst:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/302437827/DE

Inhaber dieser Wortmarke ist der Freistaat Bayern.

Bemerkenswert ist die INID 510. Dort werden als Kriterien „Waren und Dienstleistungen“ angegeben, und Klasse(n), wie „Registrierkassen, Rechenmaschinen, Brillen“
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibwaren; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel)
Klasse(n) 38:
E-Mail-Datendienste“ Was hat das mit der Polizei zu tun?

Vom Standpunkt der Logik her kann ich verstehen, dass ein Logo rechtlich geschützt werden muss, aber hier ergibt das für mich keinen Sinn.

Wikipedia sagt zu Hoheitsabzeichen:
„Ein Hoheitszeichen (auch Hoheitsemblem, Hoheitssymbol oder Emblem) ist eine Insigne (Gegenstand oder Symbol), die die Staatshoheit repräsentiert, und durch den Staat zu diesem Zweck gesetzmäßig festgelegt wurde. Zu den staatlichen Hoheitszeichen gehören als Staatssymbole die Nationalflagge, das Staatswappen und die Nationalhymne. Weil die Staatshoheit durch den Bund (Gesamtstaat), die Gliedstaaten und die Kommunen in Gestalt der staatlichen und kommunalen Behörden und Organe ausgeübt wird, ist der Gebrauch der Hoheitszeichen gewöhnlich letzteren vorbehalten. In Deutschland sind davon nur die Nationalflagge und die Nationalhymne ausgenommen.“

Als Beispielbild wird das Hoheitsabzeichen der Polizei von Srilanka gezeigt.

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Wenn ich jedoch bei Wikipedia „Polizei Deutschland“ suche, sehe ich zwar einen Artikel, aber kein Hoheitsabzeichen, wie bei der Polizei von Srilanka.

Habe ich eine Wissenslücke? Weiß jemand, wie das einzuordnen ist?

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Ist ja lustig, scheint aber aufgehoben bzw. geändert zu sein.
Zitat: Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 38 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 23. Mai 2003 wird aufgehoben.
Die angemeldete Marke weise lediglich darauf hin, dass die beanspruchten Waren und Dienstleistungen für die Polizei geeignet seien bzw. von der Polizei angeboten oder erbracht würden. bla bla bla
https://openjur.de/u/229333.html

Da steht aber: Tag der (letzten) Aktualisierung in DPMAregister REGT 12.01.2024

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