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RE: Nach der Impfpflicht im Gesundheitsbereich: Weiter so oder Systembruch?
Eine ganz wichtige Frage ist sicherlich, ob ein Arzt/ eine Pflegekraft usw. die den Immunitätsnachweis nicht erbringt und ohne das ein Betretungsverbot seitens des Gesundheitsamtes ausgesprochen wird, im Falle einer unerkannten Infektion trotz vorheriger Testung, für einen Coronaausbruch persönlich haftbar gemacht werden kann.
In dem Fall nützt selbst die Hintertüre nichts, da einseitig das Risiko auf den weiterarbeitenden Arzt/Pflegekraft abgewälzt wird, das existenzvernichtend sein kann, sofern es so ausgelegt werden würde.
Daher ist die Abschaffung der Impfpflicht in jeder Beziehung alternativlos, sofern meine Vermutung hinsichtlich der Haftung für Risiken, die aus dem Weiterarbeiten her resultieren zu treffen sollte.
Ich sehe da keine Haftung, da a) auch Geimpfte infizieren können und b) das Gesundheitsamt in seinem Ermessen eine Verbotsverfügung ja gerade unterlassen hat.
Vielen Dank für die juristische Bewertung des Sachverhaltes.
Immer gerne. Habe das ja einst noch unter zum Glück anderen Bedingungen gelernt.