RE: Brandenburg und Sachsen haben gewählt! Hat man sich dort ein Kuckucksei ins Nest gelegt?
Hallo Robert,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Hatte mir dies schon gedacht. Das heisst dieses tolle Gericht fungiert als Schiedsgericht der NGO namens BRD e.V. wobei es sich, was ja nicht verboten ist - Bundesverfassungsgericht nennt.
Wieso also sich beim BVerfG über Missstände bei der NG= BRD e.V. die als Clubhaus den Reichstag verwendet - und nicht selber mit anderen souveränen Mitgliedern der Gesellschaft einen eigenen Verein gründen der als Clubhaus den Plenarsaal in Bonn verwendet und sich der Bewahrung des Grundgesetzes verpflichtet und von seinen Followern und Mitgliedern keine überzogenen Beiträge zur Aufrechterhaltung des Vereinslebens abpresst und stattdessen den Status quo ante zum Zeitpunkt des 24. Mai 1948 wiederherstellt - einschliesslich eigener Geldordnung?
Denn die Geldordnung der NGO BRD e.V. hat existentielle Probleme - wie wir ja inzwischen alle wissen, was natürlich Folge einer ebenso grundgesetzwirdrigen Wirtschaftspolitik und Geldpolitik ist...
Brauchen wir doch gar nicht. Der Rechtsraum besteht und die Grundlagen (Grundrechte) sind vorhanden. man muss nur den Ministerien und vor allem dem Finanzministerium seinen Austritt erklären (Das bedeutet aber Mut). Und danach hat man eine Freihandelszone.
Der Austritt wird aber nicht einfach angenommen (daher viel Mut und man muss auch damit rechnen etwas den Boden unter den Füßen verlieren zu können). Das bedeutet man muss sich auf einen sogenannten Krieg einstellen und dieser ist hart (ich weiß wovon ich spreche und bei mir läuft der Krieg immer noch und geht bereits ins 12. Jahr, Ende offen und nichts ist vorhersehbar).