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Der wird aber auch nicht glücklich, da eben nicht alles "erarbeitet" wird. Wenn überhaupt liegen Gewerbeeinkünfte vor, die aber gerade bei der Nachhaltigkeit kaum ernsthaft einen Bestand haben sollten. Wesentlich interessanter sind da eigentlich eher die Tauschaktionen SBD gegen Steem. Fakt ist auf jeden Fall, dass der Gesetzgeber arg hinterher hängt.

Bei Bitcoin konnte ich zumindest einen Einstandskurs angeben, was gebe ich denn bei Steemit an?
alles erst in den Anfängen ... 2018 und folgende werden spannend !!

Grundsätzlich genauso. Du kannst ja auch den Tagespreis z.B. an einer Börse ermitteln und den Schlusskurs angeben. Philosophisch könnte es werden, ab wann Dir etwas zugegangen ist. Bei z.B. Mining wird der Zugang ja durchaus auch nicht gesehen, wenn er im Pool liegt. Aktuell würde ich nach meinem Steemit-Ende das ganze mindestens ein Jahr liegen lassen, bevor ich einen Verkauf durchführe. Technisch könntest Du den Einstandspreis auch mit 0 angeben, da dich dies schlechter Stellen würde, sollte das Finanzamt da auch nicht traurig drüber sein.

Danke für Deine Einschätzung! Wie gesagt, es bleibt spannend... und schon bald können wir hier die ersten Bescheide diskutieren.

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