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RE: Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus Kryptowährungen in Deutschland / Taxation of gains and losses from cryptocurrencies in Germany
Hey @betterthanhome, die oben in meinem Beitrag zitierte Vorschrift ist § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG: Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre. Ich habe nur vereinfachend die Zinsen als Beispiel im Text genannt. Die Gesetzesbegründung spricht auch von der Vermietung. Immer dann, wenn die Wirtschaftsgüter genutzt werden, um in wenigstens einem Jahr damit weitere Einkünfte zu erzielen, ist die Voraussetzung zur Anwendung der Vorschrift erfüllt. Auch die sonstigen Einkünfte stellen eine Einkunftsart dar, so dass nach meiner Auffassung die Voraussetzungen erfüllt sind.
hm ok danke für deine Antwort. Das wäre schlecht. Frage stellt sich mir trotz allem wie es nachher in der Realität aussieht. Aber das weiß man vermutlich erst dann wenn man auszahlt und es im Folgejahr in der Steuererklärung mit angibt.