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RE: Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus Kryptowährungen in Deutschland / Taxation of gains and losses from cryptocurrencies in Germany

in #tax7 years ago

Ein wenig verwirrend ist das hier schon. Laut deinem Bereicht sagten die Ämter das du kein Gewerbe brauchst. In diesem Artikel hier steht aber nun das es sich um ein Gewerbebetrieb handelt:

Genau hier liegt die Problematik: übt jemand selbständig eine Betätigung aus und verfolgt dabei Gewinnerzielungsabsicht, so liegt nach der Definition der deutschen Finanzbehörden ein steuerpflichtiger Gewerbebetrieb vor.

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Ja, das ist richtig. Auf die feine Unterscheidung Gewerbebetrieb und Freiberufler wollte ich in diesem Post nicht auch noch eingehen, da ich denke, dass dies alles etwas überfrachtet hätte. Aber natürlich werde ich auch dazu noch schreiben.

Ja, es ist auch für die Ämter verwirrend, da noch keine genauen rechtlichen Regelungen bezüglich Blogs oder gar Steemit vorliegen, da man aber nach §18 EStG[1] als Steemian "Freiberuflich" ist, ist man halt Freiberufler.[2]

Danke, @serylt und @laraventure. Da muss man ganz klar sagen: viele bei den Ämtern können mit dem Thema nach meinem Verständnis noch gar nicht umgehen, deswegen haben wir hier evtl. noch die Möglichkeit, uns aktiv als Standardsetter zu betätigen

ja, ich denke mal die Hauptsache ist das man seine Gewinne angibt. Das ganze ist aktuell vermutlich für die Ämter selbst noch nicht so 100% geregelt.. aber gut, so hat man wenigstens die freie Auswahl zwischen Gewerbe und "Freiberufler" ;)

Ja, jetzt mal ganz unter uns... die Finanzämter sind froh, wenn man überhaupt irgendetwas angibt. :D

So kriegen die ihre Steuern und wir sind, rechtlich gesehen, fein raus. :)
(Und außerdem gibt es, wegen den Freigrenzen, für das Finanzamt sogar mehr Steuern.)

Ich weiß nicht ob das so einfach ist. Wenn du das Falsche angibst und versteuerst, aber nachträglich festgelegt wird, dass wir in eine andere Kategorie fallen, wird es im günstigsten Falle nur eine Nachzahlung. Im ungünstigsten Fall, naja..

Nun, momentan würde es mit einem Freibetrag von 9000€ berechnet werden. Alles darüber wird versteuert.
"Gewerbesteuer" hingegen fällt erst ab 17500€/Jahr an. Solltest du über dieses Einkommen kommen, ... hm.

Andererseits:
Wenn die "Nummer" deiner Einnahmen stimmt, du also bspw. 6000€ am Jahresende durch Steemit an Gewinn abrechnest und dieser versteuert wird - so ist es keine Steuerhinterziehung per se.
Es müsste dann ein Gericht und ein Anwalt entscheiden, dass unsere Werke hier nicht unter Freiberufliche Tätigkeit fallen und als "Gewerbe" gelten, oder halt, nicht einmal freiberuflich sind.

Aber, ich glaube, man fährt hier "gut in der Mitte", und deswegen dürfte es keine Probleme geben deswegen.

Den Freibetrag von 9000 € gibt es im deutschen Steuerrecht. Es ist aber zu berücksichtigen, dass dieser sich auf die gesamten Einkünfte eines kompletten Kalenderjahres bezieht. Das heißt, dass auch andere Einkünfte (z.B. aus der Tätigkeit als Angestellter) mit reinfließen.

Ich denke, wir müssen hier unterscheiden zwischen den einzelnen Leistungen, die hier gepostet werden. Wer hier nur schreibt, für den spricht erst mal nichts gegen den Freien Beruf. Allerdings posten manche Personen auch selbst erstellte Bilder oder Videos. Da sehe ich schon deutlicher die "Gefahr" der Gewerblichkeit. Das sollten wir mal in einem separaten Post diskutieren.

Wohl wahr!
Ich bin die nächsten Tage etwas beschäftigt, also lasse ich dir gerne den Vortritt. ;)

ja denke ich auch ;)

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