Besteuerung von Kryptowährungen | Gewinne aus Bitcoin, Ether und Co.

in #steuer7 years ago (edited)

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Steuerliche Behandlung von Krypto-Trading

Zu diesem Thema werden in Gruppen und Blogs neben "Was ist mit dem Bitcoin los?" mittlerweile fast die meisten Fragen gestellt und da das Thema Steuer nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte, möchte ich euch mit diesem Post einen Überblick über die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Krypto-Trading verschaffen ohne Gewähr auf absolute Rechtssicherheit, da das Thema im Steuerrecht noch erst rudimentär geklärt ist. Ergeben sich neue Urteile und Rechtsprechungen zum Thema erfahrt ihr es in meinem Blog zuerst.

Allgemeine Einordnung von Bitcoin und Co.

Kryptowährungen wurden von der BaFin (Bundesanstalt für Finazndienstleistungsaufsicht) als Währungen, bessergesagt als "Devisen" eingeordnet und werden für die Besteuerung demnach wie Fremdwährungen behandelt mit der Folge, dass sie keine Einkünfte aus Kapitalvermögen sondern Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§23 EStG) darstellen. Nach der BaFin gelten sie als nicht gesetzliches Zahlungsmittel, deren Meinung derzeit auch von der Finanzverwaltung geteilt wird.

Besteuerung von erzielten Gewinnen

Bei der Ermittlung und der Frage nach der Besteuerung eines Gewinnes durch Ankauf und Verkauf einer Kryptowährung müssen zunächst beide Vorgänge einzeln betrachtet werden. Im Folgenden werde ich als Beispielswährung immer Bitcoin verwenden.

Der Ankauf von Bitcoin erfolgt in der Regel durch einen Tausch gegen Fiat-Währung (Euro, Dollar, Pfund etc.). Das Datum des Kaufes und die Menge ist sorgfältig zu dokumentieren (auf den meisten Exchanges wird dies in der Historie automatisch hinterlegt).
Wichtig wird nun die Dauer bis zur Veräußerung der Währung.
§23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sieht eine Spekulationsfrist von einem Jahr zwischen An- und Verkauf vor; werden Gewinne innerhalb dieser Haltefrist erzielt, sind sie grundsätzlich zu versteuern. Außerhalb der Haltefrist sind Gewinne steuerfrei.

      Beispiel:
      Kauf von 1 BTC am 21.12.2017 für 10.000€
      Verkauf von 1 BTC am 20.12.2018 für 18.000€
    
    ->Ergebnis: Der gekaufte BTC wurde innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr mit einem Gewinn von 8.000€ 
      veräußert. Die 8.000€ sind steuerpflichtig und in der Steuererklärung in der Anlage SO zu erklären.
     
     Hätte der Verkauf am 22.12.2018 stattgefunden, wäre der Gewinn steuerfrei, da die Veräußerung außerhalb der 
     Spekulationsfrist von einem Jahr stattgefunden hat.

Begriff "Veräußerung"

Nicht nur der bloße Tausch zurück in eine Fiat-Währung stellt im Steuerrecht eine Veräußerung dar, sondern auch der Einsatz als Zahlungsmittel sowie der Tausch in eine andere Kryptowährung. Letzterer Vorgang ist im Zeitpunkt des Tausches gleichzeitig auch ein Ankauf der erhaltenen Kryptowährung.

Beachte, dass bei der Berechnung des Gewinnes immer Bruchteile zur Berechnung herangezogen werden. Habe ich am 21.12.2017 1 BTC für 10.000€ erworben und am 20.12.2018 0,5 BTC für 10.000€ veräußert, so ist dadurch ein steuerpflichtiger Gewinn von 5.000€ entstanden, da lediglich 0,5 BTC verkauft wurden und dieselbe Menge bei der Berechnung des Gewinnes als Ankauf herangezogen wird.

Was wenn ich während des Jahres mehrere Posten einer Kryptowährung gekauft habe?

Jede erworbene Kryptowährung (Bitcoin, Ether, IOTA etc.) stellt ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar, für dessen Gewinnberechnung immer eine separate Haltefrist zu berechnen ist.

Was passiert allerdings, wenn während des Jahres immer mal wieder einzelne kleine Posten an Bitcoins gekauft werden? Fakt ist nämlich, dass auf einer Exchange alle Käufe in eine Wallet geschmissen werden.

Im Zweifel gilt hier die FIFO-Methode (First-In First-Out), was bedeutet, dass beim ersten Verkauf fingiert wird, dass mit dieser Veräußerung der erste gekaufte Posten an Bitcoins veräußert wird. Die Spekulationsfrist ist anhand dieses Datums zu errechnen.
Meiner Meinung nach ist dies aber nur eine Vereinfachungsmethode, die sowohl der Trader als auch die Finanzverwaltung heranziehen kann, wenn nicht deutlich zu erkennen ist wann ein bestimmer Posten erworben wurde.
Führe ich genaue Aufzeichnungen über meine Aktivitäten und kann diese mit den geeigneten Auszügen aus den Exchanges darlegen, so kann ich die FIFO-Methode umgehen. Wenn ich Coins der selben Art auf verschiedenen Börsen gekauft und verkauft habe, stellt sich diese Frage garnicht, da die Coins schon beim Kauf voneinander getrennt waren.

Freigrenze und Steuersatz

§23 Abs. 3 Satz 5 EStG sieht eine Freigrenze von 600€ vor. Unterschreiten meine Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen 600€ im Kalenderjahr (alle Gewinne addiert) so ist dieser Gewinn steuerfrei. Wird der Betrag von 600€ erreicht oder überschritten ist der VOLLE Gewinn zu versteuern, da es sich um eine Freigrenze und nicht einen Freibetrag handelt. (Bei letzterem wäre nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig) Bei der Berechnung des Gewinnes sind bezahlte Gebühren auf den Handelsplattformen natürlich abzuziehen und mindern den Gewinn.

Die Gewinne sind in der Einkommensteuererklärung in die Anlage SO einzutragen und unterliegen dem persönlichen Steuersatz, der abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte ist (also abhängig von euren weiteren Einkünften als Angestellter, Gewerbetreibender usw.).

Besonderheit Daytrading

Daytrader, die täglich mehrere Kryptos gegen andere Kryptos oder in Fiat umtauschen, haben einen enormen Mehraufwand durch die Aufzeichnungen jedes einzelnen Trades. Um für sich selbst stets die Übersicht zu wahren gibt es hierfür spezielle Apps, deren Ergebnisse in einem Dokument, das für das Finanzamt nachvollziehbar ist, einzutragen sind, damit eine faire Besteuerung - auch aus eigenem Interesse - gewährleistet wird (Stichwort FIFO-Methode).

Problematisch wird es bei Personen, die durch ihre Handelsaktivitäten den Status der bloßen Vermögensverwaltung verlieren und vom Finanzamt als Gewerbetreibende eingestuft werden. Für diese gilt die oben beschriebene Haltefrist von einem Jahr nicht, so dass auch Gewinne, die erst nach zwei oder mehr Jahren verwirklicht werden neben der Einkommensteuer auch der Gewerbesteuer unterliegen.
Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbetreibender ist allerdings schwer und in jedem Einzelfall separat zu entscheiden. Als Faustregel kann man annehmen, dass Personen, die ihren Lebensunterhalt durch das Trading bestreiten können grundsätzlich als Gewerbetreibende einzustufen sind.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt

In jedem Fall sollte man seine steuerlichen Sorgfaltspflichten auch im Kryptobereich nicht außer acht lassen, da die Steuerhinterziehung nach §§369 ff. AO eine Straftat darstellt, die mit Geldstrafe bis hin zur Haftstrafe geahndet wird.
Auch wenn das Kryptobusiness in der Finanzverwaltung noch nicht die Brisanz erreicht hat, wie andere steuerlichen Tatbestände sollte man sich der enormen Ermittlungstechniken der Finanzämter und deren Steuerfahndungsstellen bewusst sein, welche auch in diesem Bereich immer fortschrittlicher werden. Es gibt bereits heute genügend Finanzbeamte, die ihren Fokus auf diesen Bereich gelegt haben, darüber kann man sich sicher sein.
Können Steuerstraftaten mangels zureichender Erkenntnisse heute nicht aufgedeckt werden, kann dies morgen schon der Fall sein. Die Steuerhinterziehung nach §§369 ff. AO besitzt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren und wer weiß, welche Techniken in 9 Jahren genutzt werden um eine heute begangene Steuerstraftat aufzudecken.

Quellen:
*https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
*https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html
*https://www.muellerblum.de/key-facts-zur-besteuerung-des-handels-mit-kryptowaehrungen/
*https://www.welt.de/finanzen/article172388516/Bitcoin-Deutsche-Angst-vor-Besteuerung-und-unklaren-Vorgaben.html

Sort:  

Aus fachlicher Sicht (ich bin Steuerberater) kann ich fast voll zustimmen. :-)

Eine Anmerkung:
Nach meinen Informationen (ich habe allerdings bisher nur Sekundärliteratur gelesen) sieht die Einschätzung der Finanzverwaltung wie folgt aus:
"Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend BaFin) hat Bitcoins als Finanzinstrumente in Gestalt von Rechnungseinheiten im Sinne des § 1 Abs. 11 Satz 1 des Kreditwesengesetzes qualifiziert. Dies sind Einheiten, die mit Devisen vergleichbar sind und nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lauten. Nach Rechtsauffassung der BaFin stellen Bitcoins kein gesetzliches Zahlungsmittel dar. Sie sind auch weder Devisen noch Sorten (vgl. BaFin, Bitcoins: Aufsichtliche Bewertung und Risiken für Nutzer, Pressemitteilung vom 19. Dezember 2013)." (gefunden www.stbk-sachsen-anhalt.de/wp-content/uploads/2017/07/2017-04-27.pdf).
Diese von der obigen Darstellung leicht abweichende Auffassung hat auf die Aussagen im Artikel keinen Einfluss.

Das bedeutet jedoch für Geschäfte mit Zahlung in Kryptowährungen, dass diese wie Tauschgeschäfte zu behandeln sind. Die Bewertung erfolgt dann nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Da dürfte man im Falle von Steem/Steem Power verdienen auf recht hohe praktische Hürden stoßen.

Zum Thema "Steem/Steem Power verdienen" möchte ich folgendes ergänzen, wobei es sich hier um meine Meinung und erste Hinweise handelt mangels fundierter Literatur (die es naturgemäß noch nicht geben kann):
-- Grundsätzlich dürfte zunächst der Umfang entscheidend sein. Es ist zu klären, ob eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt und wenn ja, welche Einkunftsart vorliegt. Es könnten dann Honorare für ein journalistische Tätigkeit sein.
-- Wenn dem so sein sollte, ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten steuerbar und steuerpflichtig.
HINWEIS: Ein Reisebericht, der eine entsprechende Reise voraussetzt und damit Kosten (also Werbungskosten) verursacht, könnte die ganze Sache sehr schnell uninteressant für das Finanzamt machen.
-- Ganz schwierig bzw. zur Zeit kaum zu lösen wird die Frage sein, wann denn überhaupt Einnahmen erzielt werden. Da Steem/Steem Power eben als Währung behandelt werden, dürften hier meiner Meinung nach bis auf weiteres solange keine steuerplichtigen Einnahmen vorliegen, bis Steem/Steem Powerin FIAT-Währungen getauscht werden. Aber das ist – wie gesagt – nur meine Meinung und nicht durch Literatur belegbar.

Vielen vielen Dank für deinen Kommentar, ich fass dies als einen Art Ritterschlag auf, wenn mir selbst ein Steuerberater zustimmt:)

Ich habe meinen Kommentar noch ergänzt und die Zustimmung leicht eingeschränkt. Das tut der Qualität Ihres Beitrags jedoch keinen Abbruch, sondern soll aus meiner Sicht der Weiterentwicklung des Themas dienen.

vielen Dank und danke für die Quellenangabe, die in diesem Bereich echt rar sind.
Das mit Steem hätte ich, wie ich in einem anderen Kommentar schon geschrieben habe, aus dem Bauchgefühl zunächst auch mal als freiberufliche Einnahmen deklariert. Problem ist aber folgendes: Wenn ich sage, dass alle Gegenleistungen (also Einnahmen) in Geld oder geldeswert als Einkünfte angesetzt werden müssen ist klar, welchen Betrag ich in meiner Steuererklärung angebe. (Gutschrift der SteemDollar auf meiner Wallet * Wechselkurs in Euro). Was passiert aber, wenn ich 3 Monate bis zur Auszahlung in Fiat warte und sich der Wert von Steem verzehnfacht hat. Wie versteuer ich diesen Wertzuwachs? Theoretisch müsste ich als AK, dann die damals gutgeschriebenen SteemDollar heranziehen, die aber bereits versteuert wurden. Würde ja im weitesten Sinne zu einer Art Doppelbesteuerung führen. Ist ja beim Mining das selbe. Auch hier muss ich noch etwas Recherche betreiben

"ist klar, welchen Betrag ich in meiner Steuererklärung angebe. (Gutschrift der SteemDollar auf meiner Wallet * Wechselkurs in Euro). "
Genau das verstehe ich aus der o.a. Quelle eben anders: Tausch bedeutet , die Bewertung erfolgt dann nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Das wäre also der Wert des geschriebenen Artikels? Hmhm.

Wenn Sie richtig liegen (was die Einstufung von Steem/Steempower als Währung voraussetzt, der in der o.a. Quelle widersprochen wird), dann haben Sie im Moment der Zahlung in Steem/Steempower Ihre Einnahmen bewertet zum Tageskurs in € und gleichzeitig die Anschaffung der Steem/Steempower zum gleichen Kurs. Ein späterer Verkauf wäre dann zu besteuern wie vohn Ihnen oben dargelgt. Fraglich wäre dann, ob die Steem/Steempower zum Privatvermögen (also dann komplett wie o.a.) oder zum Betriebsvermögen (immer steuerpflichtig, auch bei Haltedauer > 1 Jahr) gehören.
Wir sehen: im Einzelfall ist ein Besuch beim Fachmann wohl unerlässlich. Ich helfe in solchen Fällen gegen angemessene Bezahlung :-) - allerdings bitte schon im Vorfeld, wenn durch Gestaltungen noch Einfluss auf das Ergebnis genommen werden kann. Das nachträgliche Abrechnen macht weniger Spaß.

Guter Beitrag. Bin mal gespannt wann die ersten Bitcoin € Millionäre Hops gehen.

Guter erster Beitrag!
Weiter so!

Was mich insbesondere noch interessiert: Wie sieht es denn hier mit Steem aus?

Wie ist es, wenn ich täglich so und so viel Steem/Steem Power und/oder Steem Dollars generiere? Fällt das dann unter Mining oder ist es hier dann auch so, dass die erzielten Gewinne nach einem Jahr steuerfrei sind? Denn Mining direkt ist es ja auch nicht.

Wäre mal sehr interessant Deine Meinung hierzu zu hören, da ich im gesamten Netz hierzu keine Infos finden konnte!

Als ich von Steem und dessen Bezahlsystem erfahren habe, habe ich mir sofort auch die Frage nach der steuerlichen Behandlung gestellt. Ich bin noch ziemlich neu und muss mit dem ganzen System erst vertraut werden. Werde dann zu gegebener Zeit sicherlich einen Betrag darüber verfassen, möchte mich zu diesem Zeitpunkt aber auf keinen Standpunkt stellen. Vom Gefühl her würde ich es als eine Art selbstständige Tätigkeit als Journalist sehen. Die erhaltenen Steem haben einen Gegenwert in €, der dann folglich zu versteuern wäre. Fragt sich nur, was passiert wenn die Währung plötzlich einen rasanten Kurszuwachs erfährt und ich mir Steem ausbezahlen lasse. Wie ist dieser Kurszuwachs steuerlich zu würdigen...?
Ich werde es klären und einen Post darüber verfassen:)

Super - ich (und GAAAAAANZ viele andere die an die deutsche Steuer gebunden sind) freuen sich darauf!

Und ich verstehe Deinen Standpunkt zu diesem Thema voll und ganz. Lass Dir Zeit - kein Stress. ;-)

Würde mich auch ziemlich interresieren. Weil ich bekomme ja kein wirkliches Geld hier fürs posten. Muss ich es dann auch versteuern wenn ich mir nichts auszahle?

normal sind alle Gegenleistung in Geld und geldeswert zu versteuern. Wie das jetzt hier bei steemit läuft und wie die Kursgewinne mit in die Besteuerung einfließen bin ich noch am recherchieren. Ich will lieber einen fundierten Beitrag erstellen bevor ich irgendetwas an den Haaren herbeigezogenes poste:)

hey, fast zeitgleich @kaffeebart81 stöbern wir etwa grad den deutsch tag durch... ;-)
helloo, @steempavo herzlich willkommen auf steemit!
nice. endlich jemand hier der etwas Ahnung hat!!
@theaustrianguy (Martin check ihn aus! Support bitte!) @welcoming could you resteem this please?
sag mal @steempavo magst dich uns noch mit einem introduceyourself vorstellen? damit wir so ein bisl wissen wer uns die News bout crypto currency gibt ;-)
@yoganarchista check ihn mal aus wg Business und crypto :-D
@pawos ... du warst schnell...;-) hehehe cool, haste resteemed! nice
hugs to ya
upvotet
danke dir @steempavo

@akashas - ja das kann gut sein hehe - da war ich wohl schneller :-P

Übersetzt Du Deinen Kommentar auch mal für @steempavo ? lach / fiesgrins
Ich kann mir nämlich vorstellen, dass er nur schwer verständlich ist mit den ganzen @-Symbolen etc. für einen Neuling :-)

ah sorry...bin grad nur kurz hier weil dtube....you know...
mit den @ markier ich user, die weiter neue Supporten
dein introduce hat kein Foto
mega schlecht!!!!
sorry, pack n Foto rein!!!
am besten mehrere.
wir sind ne community die auch n bisl was sehen möchte von dir als mensch :-D hehe hugs

komme schon klar, ich weiß was sie meint und schreibt ;)

Ok Ok ...

Btw: Ist ne Sie. :o)

upps, gleich mal edit :D

Hallo @akashas:) Vielen Dank für den Empfang und den Support:) schau mal auf mein Profil, dort habe ich mich bereits vorgestellt:)

Vielen Dank für den informativen Post. Ich habe noch ein frage zu den 600€ Freibetrag. Ist es richtig, dass man die Anlage SO überhaupt nicht abgeben muss wenn man unter den 600€ Gewinn bleibt?

gerne beantworte ich dir diese Frage: du musst die Anlage SO dennoch abgeben, auch wenn der Gewinn unter 600€ liegt. Das Finanzamt muss diesen Gewinn quasi "bestätigen". Und nur kurz zur Vollständigkeit und nicht zum Klugscheißen: Es handelt sich hierbei um eine "Freigrenze". Der Unterschied zum Freibetrag liegt darin, dass wenn ersterer um 1€ überschritten ist der KOMPLETTE Betrag versteuert werden muss. Also quasi ein Schalter der beim übersteigen der Freigrenze umgelegt wird. Der Freibetrag hingegen stellt dir jenen Betrag frei, egal wie hoch die Einkünfte sind.

Folgendes habe ich in der Anleitung vom Finanzamt Bayern (-> http://bit.ly/2BgDQ39) gefunden:

Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit entbehrlich, als Sie im Kalenderjahr 2015 keine privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt haben oder die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften ins­ gesamt weniger als 600 €, im Fall der Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten / Lebenspartner weniger als 600 € betragen ha­ben. Haben Sie innerhalb der o. g. Fristen Verluste aus privaten Ver­ äußerungsgeschäften realisiert, geben Sie bitte die Anlage SO ab.

Vielen Dank @nafestw für die Aufklärung und die Richtigstellung. Da die Finanzämter der jeweiligen Landesverwaltung unterliegen kann in NRW oder BaWü beispielsweise die Handhabe eine andere sein. Im Zweifel einfach schnell beim Finanzamt nachfragen, die geben gerne Auskunft:)

Vielen DANK für diesen sehr übersichtlichen Beitrag! - resteem

Danke Dir für die ausführlich beschriebenen Vorschriften, die bei der Besteuerung zu beachten sind. Die Antwort zu der Frage von @kaffeebart81 interessiert mich auch.
Vielen Dank schon mal im voraus für die Beantwortung.

Endlich eine ausführliche Antwort auf meine Fragezeichen

Resteem

Vielen vielen Dank:)

Dieses Juwel von einem Beitrag wurde vom OCD-Team entdeckt!

Antwort Sie auf diesen Kommentar wenn Sie einverstanden sind dass wir ihren Post promoten! Wenn Sie dies akzeptieren, haben Sie eine Chance, zusätzliche Belohnungen zu erhalten und eines Ihrer Fotos aus diesem Artikel kann in einem unserer Compilation Posts verwendet werden!

Sie können @ocd folgen - erfahren Sie mehr über das Projekt und entdecken Sie andere Juwele! Wir streben nach Transparenz.
@OCD hat jetzt einen witness Account, bitte stimmen Sie für @ocd-witness ab, um andere unterbewertete Autoren zu unterstützen!

klingt interessant, kannst du mir darüber erzählen wie das genau funktioniert?

Wir promoten deinen Post und geben dir paar whale votes, damit der Beitrag mehr aufmerksamkeit bekommt, weil ich ihn gut finde. Und wir fragen dich erst um Erlaubnis bevore wir es machen.

ja sehr gerne:)

gibt es etwas, was ich nun tun muss oder wie läuft das genau ab?

Hier wurdest du erwähnt: https://steemit.com/ocd/@ocd/ocd-international-daily-issue-81
Wenn du als dank @ocd-witness als witness wählen würdest wäre das genial.

P.S. Ich weiss es gibt noch ein Layout Problem dieses wird noch korrigiert.

Vielen Dank dafür:) Wo kann ich ihn als Witness wählen?
Werde im Laufe des Tages noch einen weiteren Artikel online stellen, der sich mit der Behandlung von Verlusten aus Trading-Geschäften befasst. Vielleicht besteht auch weiterhin Interesse, meine Blogs bei euch zu erwähnen:)

bin fündig geworden:) Vote erledigt:) Habe soeben auch einen weiteren Artikel verfasst. Evtl besteht Interesse:)

Nö, warte bis heute Abend und freuhe dich über die votes. Ich schick dir dann später ein Link wo du erwähnt wurdest.

oh cool, bin dabei :)

Hä diese nominierung ist für @steempavo nicht für dich.

Oh sorry, dachte jeder kann darauf antworten ;)

Gute Zusammenfassung der steuerrechtlichen Situation, ist in Österreich auch ähnlich geregelt ;)

Danke dir für diesen Post! Sehr wertvoll!

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