Wenn staatliche Gerichte über staatliche Medien urteilen …
… ist das Ergebnis natürlich total überraschend: Das Bundesverfassungsgericht urteilte just, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei. Kurze Zwischenfrage: Welche Verfassung eigentlich? Aber zurück zum Urteil – Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof kommentierte das Urteil wie folgt:
„Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“
Da stellt sich mir die Frage, was ist eigentlich mit den übrigen Ländern, die ebenfalls eine derart realistische Möglichkeit des Empfangs haben? Stichwort Satelittenempfang über Astra 19.2°E – müssen unsere Nachbarn demnach nicht auch zukünftig in die deutschen Beitragskassen einzahlen? Das wäre doch nur konsequent.
Überhaupt, wie sich die Nutznießer des Systems (knapp acht Milliarden Euro Diebesgut im letzten Jahr) über das Urteil freuen und kommentieren ist eine regelgerechte Ohrfeige für die Opfer dieses staatlichen Raubzuges unter der Flagge des „Bildungsauftrages“. Beispiel ARD-Journulpe Georg Restle, der Folgendes per Twitter hinaus posaunte:
Unser Auftrag: Der ÖRR "als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gewährleistender Anbieter, der durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe bietet."
Da habe ich doch mal ganz dezent nachgefragt, ob er denn für diese passende Beschreibung von Raub auch ganz höchstpersönlich eintritt:
„als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender […] Anbieter“ meint Zwang und Gewalt. Ob Herr Restle wohl auch ganz höchstpersönlich Beitragszahlungsverweigerer in absoluter Konsequenz erschießen würde oder lässt er die Drecksarbeit bequem von Dritten erledigen?
Eine Antwort blieb bisher noch aus. Oh, Wunder.
Nun bleibt es also dabei, die Zahlung des Rundfunkbeitrages von 17,50 Euro im Monat für eine Leistung, die niemand von uns freiwillig bestellt hat. Der Staat hat gesprochen. Lustig übrigens, dass ich als Einzelunternehmer mit Büro im Wohnhaus doppelt bezahlen muss – einmal in meiner Rolle als Unternehmer und einmal als Bewohner.
Merke: Gewaltenteilung ist also, wenn Nutznießer von Zwangsfinanzierung über Nutznießer von Zwangsfinanzierung urteilen dürfen. Und wenn die Opfer sich verweigern wollen, droht ganz rechtsgemäß Gefängnis oder Erschießung – denn bei ARD und ZDF sitzen Sie gefesselt und geknebelt in der ersten Reihe.
This post has received a 1.88 % upvote from @drotto thanks to: @arzon-cnaster.