Holt das Popcorn raus! ... NetzDG, VDS, DSGVO, PSD2, Quellen-TKÜ ... MfG

in #popcorn7 years ago (edited)

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Fasten your seatbelt

Bringen Sie ihre Sitzlehne in eine aufrechte Position,
wir näheren uns dem Showdown.

Genießen Sie ihr Popcorn, insofern nach der üblichen vorangegangenen Werbepause noch etwas davon übrig ist:
Mr. Robot S03E8 eps3.7-don't-delete-me.ko 01:00 min

Da ich "auch nur" eine Frau bin, habe ich die unangenehme Gewohnheit, während des Films dazwischenzuquatschen und die Handlung zu kommentieren, zu analysieren und zu hinterfragen:

NetzDG

aka Facebook-Gesetz
aka Zensur-Gesetz
aka Abschaffung der Meinungsfreiheit
aka maaslose Frechheit

Niemand wollte es haben. Politiker, Medien, Blogger haben im Vorfeld kein gutes Haar daran gelassen. Einziger bekannter Befürworter ist ehemals Justiz-, neuerdings Aussenminister Heiko Maas. Trotzdem wurde es am 30.06.2017 mit einer nicht beschlussfähigen Minderheit im Bundestag verabschiedet, während der Rest des Parlaments draußen vor der Tür medienwirksam die EhefürAlle gefeiert hat (gegen die ich überhaupt nichts einzuwenden habe und über die ich mich, unter anderen Umständen - wäre sie nicht als Nebelkerze verwendet worden - wirklich gefreut hätte).

FDP und AfD haben eine Klage angekündigt, aber auch Grüne und Linke sind nicht unbedingt ein Fan. Bis der Papierkram geklärt ist, wird fleissig weiter zensiert.

beschlossen am: Fr, 30.06.2017
inkraft getreten am: 01.10.2017

Inzwischen ist auch wieder der Upload-Filter im Gespräch, allerdings noch mit massivem Gegenwind. Dass Gegenwind aber niemanden interessiert, hat man ja beim NetzDG gesehen.

Staatstrojaner

"Ermittler können demnach Staatstrojaner auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung einsetzen. Bisher waren sie zur Terrorbekämpfung zugelassen."

zeit.de

Typisches Beispiel für "Salami-Taktik": Erstmals eingeführt explizit nur zur Terrorismus-Bekämpfung. Dann erweitert auf schwere Straftatbestände. Demnächst? ... mit Sicherheit auch für Bagatell-Delikte.

Gewisser(maas)en handelt es sich sogar um einen "doppelten" Trojaner, wenn man bedenkt dass das Gesetz als Trojanisches Pferd in einem anderen Gesetz mit eingeschleust wurde:

"Um die öffentliche Debatte klein zu halten und den Bundesrat zu umgehen, hat die Große Koalition einen Verfahrenstrick angewendet. Statt eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens haben SPD und CDU den Staatstrojaner in einem ganz anderen Gesetz über das Fahrverbot als Nebenstrafe versteckt. Erst kurz vor Verabschiedung dieses Gesetzes haben die Abgeordneten den Staatstrojaner darin untergebracht, mit einer „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung."

netzpolitik.org

beschlossen am: 22.06.2017

Passend dazu hat Kaspersky am 16.01.2018 den verdächtigen Trojaner "Skygofree" entdeckt, der einige interessante Funktionen beinhaltet:

"Das Spionageprogramm wurde kontinuierlich weiterentwickelt, seit die erste Version Ende des Jahres 2014 erstellt wurde und nun die Möglichkeit bietet, umliegende Gespräche und Geräusche zu belauschen, wenn ein infiziertes Gerät an einen bestimmten Ort gelangt. Weitere fortschrittliche Funktionen sind die Verwendung von Zugangsdiensten zum Diebstahl von WhatsApp-Nachrichten und die Möglichkeit, ein infiziertes Gerät mit von den Angreifern kontrollierten WLAN-Netzwerken zu verbinden."

"Das Implantat verfügt über mehrere Exploits für den Root-Zugriff und ist auch in der Lage, Bilder und Videos aufzunehmen sowie Anruferlisten, SMS-Nachrichten, Standortlokalisierung, Kalenderereignisse und geschäftsbezogene Informationen, die sich im Gerätespeicher befinden, zu erfassen."

Kaspersky

VDS (Vorratsdatenspeicherung)

Ein Hin-und Her, sie trat 2008 inkraft, wurde aber 2014 schon wieder für ungültig erklärt, sogar soweit dass Anbieter die Verbindungsdaten nach 7 Tagen wieder löschen müssen.

Die FDP brüstet sich damit, entschiedener Gegner der VDS zu sein und damit die Verbraucherrechte zu verteidigen.

Da es während den Jamaica-Sondierungsgesprächen zwischen den Parteien etwas heiss her ging und einige Spitzen verteilt wurden, ist Thomas de Maizière ein kleiner Fauxpas rausgerutscht:

"Nur bei der Vorratsdatenspeicherung hätte es eine Veränderung geben sollen. Grüne und FDP haben sogar der Quellen-TKÜ, der Online-Durchsuchung und der Videoüberwachung* zugestimmt."

*mit Videoüberwachung ist nicht die herkömmliche "Videoüberwachung", sondern in erster Linie Videoüberwachung inklusive Gesichtserkennung gemeint.

... leider nur im Bezahl-Abo der FAZ nachzulesen.

Ehrlichkeit ist eine Tugend, allerdings nicht in der Position des Innenministers.

In puncto Videoüberwachung gab es übrigens in jüngster Vergangenheit einen interessanten Testlauf: Nachdem "Mutti" die Dreistigkeit besaß, den G20-Gipfel mitten in Hamburg stattfinden zu lassen, war die Gelegenheit günstig, direkt im Anschluss mal auszutesten wie gut die europaweite Fahndung mittlerweile funktioniert.

In Wirklichkeit ist die VDS aber sowieso ein totes Pferd. Denn dank Staatstrojaner ist es gar nicht mehr notwendig, uninteressante Verbindungsdaten zu speichern und aufwändig bei den Netz- und Platformbetreibern zu erfragen, wenn ganz gezielt Personen bei beliebigen "Verdachtsmomenten" direkt und viel umfangreicher überwacht werden können.

Außerdem ist es praktischer, sensible Daten explizit in Staatshand zu verwahren und andererseits privaten Unternehmen zu untersagen, solche Daten länger als unbedingt notwendig zu speichern: denn nur Papa Staat besitzt den unschlagbaren Vorteil gegenüber den Privaten - den Anspruch, sowie die Ressourcen und Befugnisse, seine Bürger zu "schützen".

Und damit kommen wir zur DSGVO.

DSGVO - Datenschutzgrundverordnung

Angedacht zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, werden Privatunternehmen, aber auch z.B. Vermieter o.ä. verpflichtet, nur die für das Vertragsverhältnis absolut notwendigen Kundendaten zu speichern, und nach Vertragsablauf restlos zu löschen. (s.o.)

wikipedia

Sicher, Verbraucherschutz, sowie die Hoheit über die eigenen Daten bei Facebook und Co zu behalten, ist durchaus sinnvoll.

Da Kleinunternehmer und Mittelständer, Vermieter, etc. sowie aufstrebende Online-Startups wohl kaum das Budjet haben dürften, eine komplette Rechtsabteilung zu beschäftigen, bzw. nicht die Kapazitäten haben, um die DSGVO in vollem Umfang zu verstehen und umzusetzen, könnte sie sich als ein willkommes Mittel erweisen um unwillkommende Firmen oder Personen bei Bedarf in einen Rechtsstreit zu verwickeln.

Zugegeben, das ist jetzt etwas weit hergeholt. Dazu eignet sich jedes andere Gesetz schließlich genau so gut. Je schwammiger formuliert, desto besser.

beschlossen: 04.05.2016 (EU)
inkrafttreten: 24.05.2016
anzuwenden ab: 25.05.2018

Abschaffung des Bankengeheimnisses

Nachdem Behörden schon seit längerem durch eine simple Anfrage über das Finanzamt bei Banken die Kontoverläufe bestimmter Personen erfragen können, wurde am 25.06.2017 das Bankengeheimnis ganz offiziell ersatzlos gestrichen.

PSD2 (Payment Services Directive)

Soll den Wettbewerb im Bankenwesen erleichtern, und das Monopol der großen Geschäftsbanken aufweichen sowie Innovation fördern, indem es kleinen Möchtegern-Fintech-Startups erleichtert auf die Kontoverläufe von Kunden klassischer Geschäftsbanken zuzugreifen.

Genau genommen, sind Banken nun verpflichtet, eine API für Fintech-Dienstleister und Online-Shopping-Anbieter bereitzustellen, mit der Kontodaten, Kontostände etc. erfragt werden können.

beschlossen am: 13.11.2007
inkraft getreten am: 13.01.2018

Meine Sparkassen-Beraterin hat mir am Telefon versichert, dass die Unternehmen ja "nicht einfach so" irgendwelche Kontodaten abgreifen und auswerten würden. Und außerdem könnten dies nur registrierte Dienstleister und man müsste dem vorher zustimmen.

Auf meine Frage, was z.B. Amazon daran hindern sollte, einen kleinen FinTech-Dienstleister zu gründen, und die Zustimmung in den AGBs (die sowieso keiner liest) zu verstecken, antwortete sie nur noch mit einem Schweigen.

Wer seine Privatsphäre schon vorher freiwillig aufgeben möchte, kann demnächst auch direkt bei Amazon ein Girokonto anlegen.

Und wer sich nun darüber aufregt, dass Kontostand, Gehalt und Konsumverhalten keine Privatsache mehr sind, der sollte davon absehen, mit Paypal zu bezahlen - so praktisch es auch ist.

Cryptowährungen sind übrigens auch nicht viel besser: nicht praktikabel, nicht anonym.

Fahrverbot auch bei Nicht-Verkehrs-Delikten

"Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. U.a. ermöglicht der Regierungsentwurf Gerichten, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu verhängen."

Kanzlei Ferner-Alsdorf

20.06.2017

eCall

"Neuwagen dürfen ab 01. April [2018] nur verkauft werden, wenn sie ständig online sind. Vorgeblich sollen damit Fahrer geschützt werden, indem ein Notfallsystem bei einem Unfall automatisch Helfer alarmiert. Der Nebeneffekt: Eine ständige Datenverbindung greift in die Privatsphäre ein."

"Das Bundesinnenministerium hat Medienberichten zugfolge bereits klare Pläne. Gespräche in Autos abhören, Daten in Echtzeit auslesen. Digitale Hintertüren, damit Behörden jederzeit in die Steuerungssoftware eingreifen können."

Interessanterweise ist der Link zum kritischen Artikel bei inforadio.de nicht mehr verfügbar. Sollte es sich hierbei etwa um "Fake News" handeln, die im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbreitet und deshalb wieder entfernt wurden?

Die Grenze von dem, was wir glauben sollen und sollten verschwimmt...

Zum Glück habe ich die Angewohnheit, bei "interessanten" Inhalten eine Sicherheitskopie anzulegen. Und zum Glück ist das hier eine Blockchain, in der man Inhalte nicht "einfach mal so" löschen kann ;)
So kann jeder selbst nochmal nachlesen und auch selbst entscheiden, was davon er glauben kann und möchte.

tritt inkraft am: 01.04.2018

Zwangs-Psychatrisierung auch außerhalb geschlossener Einrichtungen

Einmal nur aus Interesse ein paar Verschwörungstheorie-Videos bei Youtube konsumiert, und schon muss man mit einer Zwangs-Psychatrisierung rechnen.

Bild.de: Diese 7 Gesetze hat der Bundestag beschlossen (23.06.2017)

Punkt 7: Zwangsbehandlung künftig im Krankenhaus möglich

"Eine ärztliche Zwangsbehandlung von psychisch Kranker ist künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen möglich. Damit wird eine Regelungslücke geschlossen, die das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr beanstandet hatte."

"Patienten, die ihren eigenen Gesundheitszustand nicht mehr selber einschätzen können, durften bisher nur dann gegen ihren Willen behandelt werden, wenn sie in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht waren."

Also passt auf, welche Youtube Videos ihr euch reinzieht, welche "Theorien" ihr verbreitet, wem ihr erzählt dass ihr Impfungen gegenüber skeptisch seid, und dass ihr auf Aussenstehende bloss nicht zu paranoid oder durchgeknallt wirkt.

Punkt 6: Bessere Versorgung von Kindern psychisch kranker

Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, für eine bessere Versorgung von Kindern psychisch kranker Eltern zu sorgen. Das Parlament verabschiedete einstimmig eine entsprechende interfraktionelle Entschließung.

Und wenn es so richtig blöd kommt, steht auch noch das Jugendamt vor der Tür und nimmt die Kinder mit.

Sperrung von Webseiten

"Es sieht fast so aus, als ob die EU Websperren über die Hintertür eingeführt hätte. Zum Schutz für den Verbraucher sind Behörden also nun ermächtigt Webseiten und Accounts zu sperren und sogar Domains zu übernehmen."

Sempervideo @steemit, 27.03.2018

Das Alles dient natürlich nur dazu, uns vor Terroristen, Steuerhinterziehern, datenhungrigen Tech-Riesen, und in erster Linie vor uns selbst zu schützen.

... to be continued

Habe ich noch was vergessen?

Bild-Quelle: Internet

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Vielleicht die Tags überdenken? Findet doch jetzt kaum jemand.

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#deutsch scheint immer ganz gut zu funktionieren ^^

#deutsch immer an erster Stelle und die restlichen mit Inhaltsbezug.
#meinungsfreiheit, #politik usw.

zu spät... erste kategorie bleibt, selbst wenn man alle tags ändert. Kanns höchstens noch hinzufügen.
Aber macht sowieso keinen großen Unterschied... obs 2 oder 20 Leute lesen ;)

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