Zum Aufenthaltsverbot in Bad Kreuznacher Parks
Zum Aufenthaltsverbot
in Bad Kreuznacher Parks
Auch unterhalb der Schwelle des tödlichen Messerangriffs in Hamburg und der Sturmgewehrattacke in Konstanz stehen die Zeichen in Deutschland auf Veränderung. In der 50.000-Einwohner-Stadt Bad Kreuznach, dem bis vor kurzem beschaulichen Kurort in Rheinland-Pfalz, zeugt davon die am 21. Juli 2017 erlassene Allgemeinverfügung, auf der die in mehreren Parks der Stadt anzutreffenden weißen Hinweisschilder beruhen. „Der Aufenthalt“ sei „in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr verboten“, liest man darauf. Gezeichnet: Stadtverwaltung Bad Kreuznach. Das Ordnungsdezernat verspricht sich von diesem gegenüber jedermann wirkenden Verwaltungsakt „die Möglichkeit, die in den Grünanlagen festgestellten Ruhestörungen und Aggressivität einzelner Personen und Personengruppen in der Nachtzeit“ zu unterbinden.
In der Allgemeinverfügung heißt es in trockenem Behördendeutsch: „Der Aufenthalt in den Bereichen der Kirschsteinanlage, des Fischerplatzes (ehemaliger Wolff‘scher Garten) und des Schlossparks ist ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Verfügung bis zum Ablauf des Monats Oktober in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr verboten. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird im öffentlichen Interesse nach Paragraf 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.“
Zwar gilt das Aufenthaltsverbot erst einmal bis zum 31. Oktober, doch machte die Stadt klar, dass es bei Bedarf jederzeit verlängert werden könne. Mit den „aktuellen Ereignissen“, wegen derer die genannten kommunalen Anlagen mit sofortiger Wirkung zu nächtlichen Sperrbezirken werden, sind Dauerprobleme mit Migranten aus Afghanistan gemeint.
Nach einer Massenschlägerei auf der Kirschsteinanlage vermuten die Bad Kreuznacher, dass Afghanen und Türken um die Herrschaft im örtlichen Drogengeschäft kämpfen. Laut Polizei wurde in diesem Fall eine Gruppe Afghanen am frühen Morgen von mehreren Personen mit Baseballschlägern, Messern und einer Schreckschusspistole angegriffen. Ein Afghane sei durch Stiche am Kopf verletzt worden, weshalb wegen eines „versuchten Tötungsdeliktes“ ermittelt werde. Zwei festgenommene mutmaßliche Angreifer wurden nach den Vernehmungen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Veranstaltungsausrichter Andreas Schnorrenberger von der Initiative „Meine Stadt“ hat angesichts des verhängten Aufenthaltsverbots einen Vorfall vom April öffentlich gemacht. Als er beim Frühlingsfest junge Afghanen auf ihr rüpelhaftes Verhalten ansprach, hätten sie ihm gesagt, dass er als „alter Mann“ gegen sie sowieso nichts ausrichten könne, und erklärt, sie dürften in Deutschland machen, was sie wollten, weil Bundeskanzlerin Merkel sie eingeladen habe. Schnorrenberger schilderte weiter, dass er umringt und mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen worden sei.
In der Begründung der Allgemeinverfügung heißt es: „In Anbetracht der betroffenen hochwertigen Rechtsgüter von Leib und Leben und des besonderen öffentlichen Interesses an der Bekämpfung von Straftaten […] muss das Interesse Dritter an der freien Entfaltung der Persönlichkeit, nämlich dem uneingeschränkten Aufenthalt in den genannten Bereichen, zeitweise zurücktreten.“ Nicht nur in Bad Kreuznach bleibt bei den „aktuellen Ereignissen“ die Freiheit auf der Strecke.
Source/Quelle:
Felix Tietz
Interessanter Artikel. Mach am besten noch einen Artikel über dich mit dem Hastag: introduceyourself . Da bekommst noch ein bisschen Aufmerksamkeit.
Danke @felix.herrmann, ich werde mich hier in kürze vorstellen. Ich hoffe es wird etwas Anklang finden. Desweiteren werde ich noch einige meiner eigenen Artikel hier verlinken bzw. neue auf dieser Plattform verfassen.