Das Institut für Rechtsicherheit (IFR) bestätigt Menschenrechtverletzungen durch Banken-Falschgeld
Buchgeld als Schuldgeld ist der Vertrag, mit dem "Falschgeld" zu einer "Rückbring-Schuld" wird.
Der Rückbring-Schuldner wird anstelle des Falschgeld-Herausgebers mit Menschenrechtverletzungen bestraft, wenn er das Falschgeld plus weiteres Falschgeld nicht zurückbringt.
Dadurch dass er weiteres Falschgeld zurückbringen muss, wird ein weiterer Mitmensch gezwungen, zum Falschgeld-Herausgeber zu gehen und ihm wird dieselbe Schuld auferlegt.
Das wissenschaftliche Expertennetzwerk des IFR hat eine Lösung erarbeitet:
Per Open-Source Peer-to-Peer (Mensch zu Mensch), wird ein Tausch getätigt, der per Sicherungsübereignung ein Zertifikat-Geld (Krypto-Geld) erzeugt.
Es gibt keinen Schuldigen und niemals kann jemand ins Gefängnis geworfen werden oder die Zukunft seiner Angehörigen zerstört werden.
Der Verlust oder die Gefahr der Zerstörung der Sicherheitsübereignung eines materiellen Gutes, kann ganz einfach mit einer geringen Versicherungsprämie gedeckt werden.
Patente oder Dienstleistungen können ebenfalls abgesichert werden, falls der Bedarf an dem Tausch irgendwann obsolet wird.
Wer eine Glatze bekommen hat, der braucht dann ja z.B. keine lebenslange Friseurdienstleistung mehr für sich, kann dies mit einem "Haarigen" tauschen und erhält eine anderes Sicherungs-Zertifikat-Geld.
Das P2P-Geld kann nicht rechtwirksam in das in Umlauf befindliche Falschgeld getauscht werden.
Falschgeld kann niemals den Wert des P2P-Geldes aufnehmen, weil Falschgeld nur Schuld weitergeben kann.
Das gegenwärtige Falschgeld zirkuliert auf einem von jedem Annehmer und Überbringer erzeugten Kissen aus Unkenntnis oder Angst in einem "Selbsterhaltungs-Betrugs-Kreislauf".