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RE: Mein Fall! Abenteuer Recht und Justiz! Teil 9 (Der Betrug, kriminelle Energie Teil 6) Innerdeutsche Konsequenzen 2+4 Vertrag

in #mein-fall6 years ago

Nulla poena sine lege!

Diese Praxis hat Angela Merkel und ihr Gefolge in 2016 bei der Strafbarkeit im Hinblick auf die Beteiligung illegaler Angriffskriege praktiziert.

§80 StGb

https://www.heise.de/tp/features/80-StGB-Vorbereitung-eines-Angriffskriegs-ist-seit-1-Januar-2017-gestrichen-3590763.html

Die kriminellen Akteure des Systems versprechen sich wohl Straffreiheit für ihre Kriegsverbrechen, die sie begehen, wenn sie solche Gesetze kurzerhand streichen, wobei sich die Frage stellt, ob das StGB überhaupt Gültigkeit besitzt...

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Danke für deinen Kommentar

wobei sich die Frage stellt, ob das StGB überhaupt Gültigkeit besitzt...

Siehe #mein-fall Teil 5 wo die StPO als Verfahrensgrundlage zum StGB aufgeführt wurde

StPO (Strafprozessordnung)
In den Vorschriften der §§ 51, 70, 77, 81a, 81c, 81g, 81h, 94, 95, 98, 98b, 100, 100a bis 100f, 102, 104, 105, 108, 111a, 111b, 112, 115, 116a, 131, 132, 132a, 431 und 444 StPO werden die Freiheitsgrundrechte des Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit), Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit der Person – Unverletzlichkeit der Person), Art 6 Abs. 1 GG (Ehe und Familie), Art. 10 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis), Art. 12 Abs. 1 GG (freie Wahl und Ausübung des Berufs), Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Art. 14 Abs. 1 GG (Recht auf Eigentum) eingeschränkt. Gleichwohl zitiert die StPO diese durch die genannten Vorschriften der StPO eingeschränkten Grundrechte nicht.

Siehe #mein-fall Teil 8

Gemäß Art. 123 GG gilt Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des (ersten) Bundestages fort, soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht.

Das Fortgeltungsrecht dieser Vorschrift gilt aus folgenden Gründen nicht für nationalsozialistische Gesetze aus der Zeit zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945:

Also muss zuerst alles aus der Nazizeit raus und dann muss es in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz geprüft werden. Dabei ist wieder Art. 19(1) Satz 2 GG gefragt als „Fessel des Gesetzgebers und Schutz der Grundrechte. Es muss zitiert werden.
In der StGB ist jedoch keine Zitierung vorhanden.
Wer kann dies jedoch vornehmen? Nur ein ordentlich legal gewählter Gesetzgeber. Den gibt es aber nicht.

Aus Unrecht entsteht kein Recht, auch wenn sich alle daran halten. Somit ist kein StGB im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland, mit seinem Grundgesetz, existent.

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