RE: Vom Geld und Freundschaft
Nun da muss ich vorsichtig sein, da ich nicht beraten darf. Aber ich habe hier mal ein Muster rausgesucht, dass sehr ähnlich zu meinen ist: https://www.oerag.de/export/sites/oerag/_resources/downloads/service/mustervorlagen/Darlehensvertrag-zwischen-Privatleuten-Mustervorlagen-OERAG.pdf
Üblicherweise weise ich unter Tilgung immer noch hinzu, dass jederzeit eine Sondertilgung geleistet werden kann. Zudem verzichte ich auf ein Sonderkündigungsrecht, da ich als Geber mich auf die vereinbarte Laufzeit einlassse und nicht gesondert kündigen kann. (das eher ein Geschenk). Bei den Raten habe ich üblicherweise monatsweise, damit eine Regelmäßigkeit drin ist.
Sicherheiten habe ich üblicherweise auch nicht drin. Ggf. sollte man Ehefrau mit Aufnehmen, wenn das Darlehen beiden zu gute Kommt (z.B. gemeinsame Immobilie). Wichtig eben IMHO auch immer, dass mündliche Nebenvereinbarungen im Vertrag ausgeschlossen werden. Das erspart doch Diskussionen im nachhinein. Beim Zweck kann man ggf. den konkreten Zweck ausführen z.B. eben Immobilie oder Umschuldung. Gerade bei der Drogengeschichte des Kumpels war mir das doch wichtig, auch wenn effektiv der Nachweis äußert schwierig ist.
Solange es nicht sittenwittrig ist, kann man einiges ausgestalten. Haben ja noch Vertragsfreiheit in unseren Breiten. Aber der Rumpf sollte nicht wesentlich mehr sein und ist mehr als das was so mancher nimmt. Es gibt aber beiden Seiten eine Sicherheit, wenn es klar formuliert ist. Deswegen sollte man nicht zu sehr dran rumdoktern und es ggf. eher schlimmer machen.
Ich habe im Punkt Tilgung dann auf einem Tilgungsplan im Anhang verwiesen. Dies ist dank Spreadsheet-App heutzutage üblicherweise sehr einfach. Startbetrag, monatliche Tilgung und Zinsen, Spalten runterziehen bis es auf 0 ist, danach den Restbetrag dann im letzten Monat. Sicherstellen, dass Monate richtig aufgeführt sind, ausgedruckt und fertig ist der Plan. Hilfe beiden Seiten in der Kontrolle dann ungemein. Weil nach ein paar Jahren kommt man selbst irgendwann leicht durcheinander.
Ausfall habe ich glücklicherweise noch nie erlebt. Der Vertrag regelt es dann aber. Sehe ich nach 3 Monaten keine Rate wird der Vertrag sofort ungültig und der Betrag sofort fällig. Wie man damit umgeht ist eine andere Sache. Liegt z.B. eine unverschuldete Arbeitslosigkeit vor, würde ich entsprechend agieren. Liegt man doch im Streit oder die Person verhält sich grob fahrlässig, wäre das auf dem Weg zum Amtsgericht. Wenn der Vertrag nicht selbst angefochten werden kann, sollte man seine Urkunde recht schnell bekommen. Wenngleich dies im Falle einer Freundschaft wohl auch das Ende bedeuten würde.
Dennoch sollte man als Geber auch dies im Auge behalten, da es eben auch in der Familie immer wieder entsprechend Dramen gibt. Der Geber geht ein nicht unerhebliches Risiko ein und sollte sich entsprechend absichern. Dafür sollte jeder befreundete Nehmer auch verständnis für haben.
Und da es angegrenzt ... gerade im Rahmen von Bürgschaften würde ich stets dankend ablehnen. Diese können sehr schnell sehr gefährlich werden.