RE: [Diskussion] Das Arbeitsrecht - gut oder ausbaufähig?
Damit bin ich nicht ganz einverstanden: Natürlich sollen die Aufgaben erledigt werden und es müssen evtl. Überstunden gemacht werden, wenn Tag der Fälligkeit ist und die Arbeit noch nicht fertig, das schon. Aber am Ende zählt ja nur, dass die Arbeit erledigt wurde, die zu machen war. Wenn ich eine Frist von 5 Tagen habe, jetzt 4 Tage lang immer eine Stunde früher nach Hause gehe und am 5. Tag dafür länger bleibe (also die 4 Stunden länger in dem Beispiel) und die Arbeit dann erledige macht doch an sich keinen Unterschied. Es wurden gleichviele Stunden absolviert und die Arbeit wurde fristgerecht abgegeben.
Und auch dein letzter Punkt ist fragwürdig mMn. Ich z.B. bin aus gegebenen Umständen Quereinsteiger geworden, ohne recht viel Vorwissen. Ich war in einem Arbeitsrehabilitationsdienst, dort bekam ich je nach Bewertung etwas über 400€ monatlich, als kleines "Taschengeld" für meine Arbeit. Als sie sahen, dass ich fleißig bin und Willen zeige zu Arbeiten, habe ich eine Prkatikumsstelle in einem Betrieb bekommen, bei dem ich seit nun 3 Jahren mit unbefristeten Vertrag arbeite. Bei dem Gespräch für die Anstellung kam eben genau diese Frage: Wie viel möchtest du verdienen? (oder so ähnlich). Nun ja, es war meine erste richtige Arbeit, ich hatte keine Ahnung wieviel man so verdienen würde/könnte, somit war meine Antwort: Ich weiß es ehrlichgesagt nicht genau, auf jeden Fall mehr wie aktuell.
Damit will ich sagen: Für Berufsneulinge und Quereinsteiger kann es oftmals schwer sien eine Antwort zu geben, da sie noch keinen Vergleichswert haben. Natürlich, man könnte in der Probezeit seine Kollegen für einen ungefähren Betrag fragen, aber mit sozialer Phobie habe ich mich auch schwer getan sie danach zu fragen... Trotzdem bin ich mit meinem aktuellen Gehalt mehr als zufrieden, da er ausreichend für die Fix- und Variablekosten ist und ich mir trotzdem monatlich etwas zur Seite legen kann.