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RE: Pandemie und Triage - oder wie der Sozialismus die Alten und Kranken in Deutschland demnächst töten wird...

Die Schwäche der Entscheidung des BVerfGe besteht darin, der Exekutive nicht aufgegeben zu haben, den Fall des Auftretens der Notwendigkeit der Triage zu vermeiden durch Vorhaltung, bzw. Schaffung entsprechender Kapazitäten.

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Das ist doch exakt der Knackpunkt. Insofern betreibt das BVerfG zwar nicht direkt, aber indirekt Beihilfe zur Euthanasie im Pandemiefall.

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