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RE: Epidemische Notlage nationaler Bedeutung
Ergo gilt: Wenn der Notstand weiter gilt, obwohl der frei erfundene Grund dafür, die Inzidenz, nicht mehr als Grund dienen kann, muss der Notstand spätestens dann erheblich verschärft werden, sobald die Inzidenz wieder als Grund dienen kann.
Wetten?