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RE: Epidemische Notlage nationaler Bedeutung
Hervorragender Artikel; gerne übernommen.
Die Rechtsakrobatik geht in die nächste Runde.
Eine epidemische Notlage nationaler Bedeutung läßt sich nicht fingieren. Sie besteht oder nicht. Maßstab dafür sind die Tatsachen. Diese aber schließen eine epidemische Notlage derzeit aus.
Die verfassungswidrige Selbstentmächtigung des Deutschen Bundestages setzt sich fort. Ist es das Trägheitsgesetz, das bei den Abgeordneten derart nachhaltige Wirkung entfaltet, daß sie ihre Zuständigkeit lieber delegieren, als sie wahrzunehmen?