Fortschritt in der Crypto-Steuer-Diskussion
Erster Beschluss zur Besteuerung von Cryptos
Am 27.02.2018 hat das Bundesministerium für Finanzen endlich ein Schreiben veröffentlicht, dass die Regulierung der Besteuerung von Kryptos beinhaltet.
Umtausch von Bitcoin
Bei dem Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt handelt es sich um eine steuerbare sonstige Leistung, die im Rahmen einer richtlinienkonformen Gesetzesauslegung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei
Verwendung als Entgelt
Die Verwendung von Bitcoin wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmit-teln gleichgesetzt, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmit-tels dienen. Die Hingabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltentrichtung ist somit nicht steuerbar.
Mining
Bei den Leistungen der Miner handelt es sich um nicht steuerbare Vorgänge. Die sog. Transaktionsgebühr, welche die Miner von anderen Nutzern des Systems erhalten können, wird freiwillig gezahlt und steht in keinem unmittelbaren Zusam-menhang mit den Leistungen der Miner. Auch die Entlohnung in Form des Erhalts neuer Bitcoin durch das System selbst ist nicht als Entgelt für die Minerleistungen anzusehen, da die Minerleistungen nicht im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses erbracht werden. Dieses setzt neben dem Leistenden das Vorhandensein eines identifizierbaren Leistungsempfängers voraus.
Regulierung für andere Währungen
Angesichts der Urteilsgründe und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrund-satzes werden auch andere sog. virtuelle Währungen den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit diese Währungen von den an der Transaktion Beteiligten als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert worden sind und keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen. Dementsprechend ist der Umtausch solcher sog. virtuellen Währungen in gesetzliche Zahlungsmittel und umgekehrt steuerbefreit.
Dies gilt nicht für virtuelles Spielgeld (sog. Spielwährungen oder Ingame-Währungen, insbesondere in Onlinespielen), da dieses kein Zahlungsmittel i. S. d. MwStSystRL darstellt
Folgender Absatz wird in die Gesetzesgebung aufgenommen
(3a)
1
Sog. virtuelle Währungen (Kryptowährungen, z.B. Bitcoin) werden den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit diese sog. virtuellen Währungen von den an der Transaktion Beteiligten als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert worden sind und keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen (vgl. EuGH-Urteil vom 22. Oktober 2015, C-264/14, Hedqvist, BStBl 2018 II S. xxx).
2
Dies gilt nicht für virtuelles Spielgeld (sog. Spielwährungen oder Ingame-Währungen, insbesondere in Onlinespielen).
"Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. "
Ich persönlich bin sehr positiv gesinnt, gegenüber dieser Neuerung und bin gespannt wie ihr das seht.
Lasst bitte einen Kommentar da, wie ihr das Ganze seht, dazu steht, und was eurer Meinung nach noch dringend fehlt :)
Hier könnt ihr euch das gesamte Dokument noch einmal in Ruhe durchlesen.
Und hier findet ihr einen Kommentar von CoinDesk dazu.
Quelle zum Bild
Hm, da muss ich mir wirklich erstmal Zeit nehmen zum lesen. Ist halt doch wieder sehr beamtendeutsch geschrieben. Sofern ich es verstehe bezieht sich das vorwiegend auf die Umsatzsteuer und so mancher Passus über die Steuerbarkeit sollte man nicht als Steuerfreiheit ansehen. Somit ändert sich bei den meisten Dingen eigentlich nichts, mit vielleicht eben der Zahlung bei Gütern. Das wäre in der Tat eine gute Nachricht für TenX, Bankera und Co.
du meinst für die dividenden zahlungen?!
das soll hier in Ö ganz gut sein, wenn du die dividende in einer anderen währung bekommst .. wenns die selbe ist wie die einlagenwährung, dann hast du die doofen 10 jahre haltefrist .. (um steuerfrei zu sein)
Oh nein, Missverständnis! Die Dividendenzahlungen meinte ich nicht. Diese Projekte bieten ja Kreditkarten an mit denen man seine Cryptowährungen anzapfen kann. Diese sind aus meiner Sicht in Deutschland nicht sinnvoll nutzbar, da eben ein Wechsel von z.B. Bitcoin in Fiat stattfindet. Dies ist dann ein privates Veräußerungsgeschäft und macht je nach Steuersituation den Kauf um 50% teurer. Teilweise fingen einige Finanzämter wohl auch noch an darauf Umsatzsteuer zu erheben, die dann für den Endkunden auch nochmal on top kommen und es völlig unpraktikabel machen.
Coins mit Dividenden sind IMHO nicht betroffen und die Haltezeit von 10 Jahren bleibt. (für Steuerfreiheit)
danke für die info ;)
ja - tatsächlich sind das wirklich gute Neuigkeiten. DIese Reaktion kam für mich echt unerwartet. ich freue mich mal noch nicht zu früh. Hier geht es um viel Geld, das wird sich die EU und DEU nicht entgehen lassen. Bin also noch auf Weiteres gespannt.
Aber ja, das Paper ist ja schon mal eine gute Grundlage.
Guter Beitrag. Aber so ganz schlau bin ich daraus nicht geworden. Muss ich die krypto Gewinne nun versteuern oder nicht ?!
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