Viele Köche verderben den Brei
„Es gibt vier Arten, Geld auszugeben:
- Man gibt sein Geld für sich selber aus. Dabei ist man besonders sparsam. -
- Man gibt sein Geld für andere aus. Da werden die Menschen bereits großzügiger. -
- Man gibt fremdes Geld für sich aus. Da fallen schon die meisten Schranken. -
- Man gibt fremder Leute Geld für andere aus. Da gibt es kein Halten mehr.“ –
Laut Milton Friedman
Wir als Zeitung sind dazu da die Meinung der Regierung zu veröffentlichen, zu verbreiten und zu verteidigen. …
https://www.neopresse.com/politik/groko-will-zeitungsverlage-finanziell-subventionieren-aus-steuergeldern/
https://meedia.de/2019/11/15/staats-geld-fuer-die-verlage-bund-plant-millionen-subventionen-fuer-die-zeitungszustellung/
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/millionen-fuer-tageszeitungen-und-anzeigenblaetter-aus-dem-bundeshaushalt/
… Deswegen gibt es nun Bakschisch aus dem Bundeshaushalt!
Demnächst vielleicht – in Analogie zum Rundfunkbeitrag – als ein „Demokratiebeitrag“, der direkt beim Steuermichel abzukassieren ist?
SPD-Bundessozialminister Heil sorgte dafür. Verständlich; denn seine SPD verfügt über einen der größten Medienkonzerne Deutschlands. Das kostet, besonders seit aus Propagandagründen ein Mindestlohn gilt, wurden die Zeitungsboten teurer.
Schon Nahles hatte für Entlastung gesorgt, durch Geschenke an die „Zeitungen“ bei den Sozialabgaben, doch dies langt nicht, wie die Aktion-Heil illustriert.
Da das ganze Ding diskriminierungsfrei abzulaufen hat, profitiert nicht nur der SPD-Medienkonzern davon, sondern die ganze Branche absolviert den Einstieg in die staatsfinanzierte Presselandschaft.
Doch in einem Staat, wo ein Dr. Willi Geiger zum Bundesverfassungsrichter (1951 bis 1977) werden konnte, überrascht dies nicht. Dr. Willi Geiger rechtfertigte in seiner juristischen Doktorarbeit die Ausschaltung schädlicher Einflüsse auf dem Gebiet des Presse-/Medienwesens. Der Presse-/Medienbereich falle – so Geiger – unter das Staatsrecht, weil der Journalist im Grunde genommen Staatsdiener ist, sprich im Dienst der Regierung steht. Daraus folgt eindeutig, dass das Presse- und Medienwesen lt. Geiger für die Regierung „hilfreich“ zu agieren hat.
Wer war eigentlich Dr. Willi Geiger?
Er wurde geboren am 22. Mai 1909 in Neustadt an der Weinstraße, und hat die Erde verlassen am 19. Januar 1994 in Karlsruhe. Als Verfassungsrichter gefeiert und gelobt.
Schauen wir doch etwas tiefer in die Biographie dieses Helden, der von 1951 bis 1977 Bundesverfassungsrichter war. Er war unteranderem Verfasser des Entwurfs des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, welches dem BVerfG bis heute Befugnisse einräumt, welche aus den Art. 93 und 94 GG nicht abzuleiten sind.
Nach der „Machtergreifung Hitlers“ trat der studierte Jurist Willi Geiger 1933 der SA bei und wurde Schulung- und Pressereferent. Seit 1934 gehörte er dem NS-Rechtswahrerbund und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt an.
1937 wurde er Mitglied der NSDAP und stieg 1938 innerhalb der SA zum Rottenführer auf. Geiger war als Staatsanwalt am Sondergericht Bamberg tätig und erwirkte dort in mindestens fünf Fällen Todesurteile.
1941 verfasste er eine Dissertationsschrift zum Thema Rechtsstellung des Schriftleiters nach dem Gesetz vom 4. Oktober 1933. Darin rechtfertigte er unter anderem die antisemitischen Berufsverbote für jüdische Journalisten:
Die Vorschrift hat mit einem Schlag den übermächtigen, volksschädigenden und kulturverletzenden Einfluss der jüdischen Rasse auf dem Gebiet der Presse beseitigt.
In diesem Zusammenhang hat er den Journalisten dem Berufsbeamten gleichgestellt - wörtlich:
zum Träger einer öffentlichen Aufgabe … geadelt
Und herausgearbeitet, dass in diesem Metier untragbar sei, wer
sich in seiner beruflichen und politischen Betätigung als Schädling an Volk und Staat erwiesen
Habe insbesondere durch frühere
Tätigkeit für die marxistische Presse
Dass der Schriftführer
grundsätzlich arischer Abstammung sein
Müsse, war Geiger damals direkt aus dem Parteiprogramm der NSDAP abgeleitet worden.
Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs wurde er Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Bamberg und 1949 Leiter des Verfassungsreferates im Bundesministerium der Justiz.
Er Entwarf im Ministerium das BVerfGG.
1950 wurde er dann an den Bundesgerichtshof berufen, wo er ab 1951 Präsident eines Senats war. Gleichzeitig war er von 1951 bis 1977 Richter am BVerfG. Seine Amtszeit war damit die längste aller Verfassungsrichter und war auf Regelung zurückzuführen, nach der Bundesverfassungsrichter, die von Bundesgerichten kamen, bis zu ihrer Pensionierung amtieren konnten.
1954 wurde er auch Honorarprofessor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
Sonst noch Fragen? Muss man sich anhand solch einer Biographie noch über das heutige Denken der „Regierung zum Schein“ wundern.
Das musste einfach mal klargestellt werden, obwohl mir die Politik am Ar.. vorbeigeht.
Euer Zeitgedanken
Danke für diesen Beitrag.
Resteem!
!COFFEEA
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