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RE: Todesstrafe für "Kinderschänder"?
Schön formuliert und höflich ausgedrückt. So nett kann man ein Geschäft mit Verbrechen, oder auch Nichtverbrechen ausdrücken.
Schön formuliert und höflich ausgedrückt. So nett kann man ein Geschäft mit Verbrechen, oder auch Nichtverbrechen ausdrücken.