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RE: Was ist Geld Video Teil 5

in #deutsch5 years ago

Ich danke Dir für deinen Kommentar und der damit ergänzenden Lehre zum Wesen des Geldes.
Mit den Erörterungen der Tauschvorgänge und den dort vorgefundenen Tilgungsversprechen sind wir dem Wesen des Geldes schon einiges näher gerückt. Mit dem Tilgungsversprechen ist sogar - wie wir im nächsten Video sehen werden - die Hauptkomponente des Geldwesens verortet. Noch aber fehlen wichtige Konstituenten um einer Konstitutionsanalyse gerecht zu werden.
Ein Versprechen ist nichts anderes als eine verbale Kundgabe, eine Äußerung bloser Worte. Jedes Versprechen, auch ein Tilgungsversprechen ist zunächst immer ein mündliches. Und es darf, wie Du treffend erkannt hast, ein mündliches bleiben, ohne dass seine Verbindlichkeit dadurch Schaden erleidet. Es ist sogar relativ häufig, dass die Tilgungen aufgrund einer nur mündlich erklärten Absicht erfolgen. In manchen Kulturen Afrikas behalten mündliche Tilgungsversprechen über Generationen hinweg ihre Gültigkeit.
Nun kann ein Sachgutlieferant den Worten des von ihm Belieferten glauben oder auch nicht. Im zweiten Fall verlangt er die schriftliche Abfassung des Versprechens. Wir setzen voraus, dass der Belieferte kein Problem damit hat. Er stellt eine von ihm unterschriebene Bescheinigung seines Versprechens aus. Damit bekundet er sein „Wollen“, denn sein „Können“ ist prüfbar.

Im nächsten Video über den Gutschein kann man das „Wollen“ sehr gut beweisen.
Es gibt eigentlich nur einen Grund, ein Versprechen zu bescheinigen. Das ist die Beweiskraft schriftlicher Dokumente. Es ist nämlich erstens die Leistungsfähigkeit unseres Gedächtnisses beschränkt. Nach vielleicht nicht einmal allzu langer Zeit werden sich Gläubiger und Schuldner oder deren Erben fragen: Wie war noch mal der genaue Wortlaut des Versprechens?
Und zweitens ist das nichtwollen manchmal stärker als das Wollen. Gegen beides kann die schriftliche Fixierung eines Versprechens von Nutzen sein.
Der Tauschgutlieferant verlangt also aus gutem Grund, dass ihm sein Gegenüber ein Dokument seines Versprechens ausreicht, seine vorerst mündliche Zusage als Objekt vergegenständlicht, sie materiell greifbar macht. Das Dokument ist zum einen ein Schuldeingeständnis „Schuldschein“. Das Dokument sichert den Güteranspruch. Und zugleich ist es für den Gläubiger auch ein Gutschein. Der Gutschein verkörpert den aus einer Leistung entstandenen Anspruch auf gleichwertige Gegenleistung. Genau genommen ist es ein Gut-Schuld-Schein.

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