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RE: Jura zum Selbermachen #1: Einbruch in die Garage

in #deutsch6 years ago

Ich denke es kommt darauf an was in der Garage gelagert wurde. Wenn dort intime Bilder von den Bewohnern in Kisten gelagert oder sonstige Gegenstände welche in die Intimsphäre eindringen vorhanden sind, ist das anders zu bewerten als wenn dort nur das Auto abgestellt, jedoch nicht aufgebrochen wurde.

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Interessanter Gedanke! :)
Aber dann müsste ja auch ein Lagerhaus oder ähnliches als Wohnung gelten können, wenn dort solche Dinge gelagert werden, oder? Ich finde, das übersteigt den Begriff "Wohnung" ein bisschen.

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