Kryptowährungen und die Steuer
Der Kryptowährungshype kennt kein Ende. Während der Bitcoin in aller Munde von Rekordhoch zu Rekordhoch springt, teils rasche und heftige Korrekturen innerhalb von Stunden oder Tagen auskonsolidiert und als Ausgangspunkt für eine neue Aufwärtsbewegung annimmt, denkt vielleicht der ein oder andere Investor oder Spekulant seine Gewinne oder Teilgewinne zu realisieren. Stellt sich nur eine Frage: Die Frage nach der Steuer Doch müssen Kryptowährung eigentlich überhaupt versteuert werden? Und wenn ja wie?
Eine wichtige Information vorweg: Kryptowährungen wie Bitcoins sind trotz ihrer „Währung“ im Namen nur virtuelle Währungen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Kryptowähungen daher als Rechnungseinheiten deklariert. Sie sind offiziell somit kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern lediglich mit einer From von Devisen vergleichbar. Doch wie wird diese Anlageklasse versteuert? Steuerlich gesehen bedeutet das für Investoren und Spekulanten, dass Kryptogeld erst einmal als „privates Geld“ eingeordnet wird. Somit stellt der Handel mit Bitcoins oder anderen Kryptowährungen ein privates Veräußerungsgeschäft dar. Das bedeutet, dass jeder der zum Beispiel Bitcoins, Ethereum, Ripple, etc. über eine Handelsplattform in eine Fiatwährung, z.B. Euro umtauscht und damit einen Veräußerungsgewinn erzielt, diesen versteuern muss. Jedoch gibt es hierbei besondere Ausnahmen: Denn entscheidend für die Besteuerung ist das genaue Datum der Anschaffung der digitalen Währung sowie die folglich Veräußerung der Anlage.
Haltefrist: mehr als ein Jahr - steuerfrei
Hat ein Anleger Kryptowährungen vor mehr als einem Jahr gekauft, sind seine erzielten Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Eine besondere Einschränkung existiert jedoch auch hierbei. Denn werden mit der Kryptowährung Zinsen erwirtschaftet, wird dadurch rechtlich nicht nur die Abgeltungssteuer für die Zinsen fällig, sondern es erfolgt im Zuge dessen auch die Erhöhung der sogenannten Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre.
Das ist vor allem bei Kryptowährungen zu beachten, welche in ihrer Struktur automatisch Zinsen generieren.
Haltefrist: weniger als einem Jahr - steuerpflichtig
Anleger, welche die Kryptos nur wenige Tage, Wochen oder Monate halten und sie dann recht zügig mit Gewinnen wieder veräußern, müssen den erzielten Gewinn mit ihrem jeweilig persönlichen Steuersatz verrechnen.
Es gibt hierbei jedoch auch eine Freigrenze, da private Veräußerungsgeschäfte bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben. Hierzu ist jedoch auch Vorsicht geboten. Es handelt sich hierbei nämlich um eine Freigrenze und nicht um einen sogenannten Freibetrag. Das bedeutet, wer auch nur einen Cent über der Freigrenze von 600 Euro liegt, muss seinen kompletten Veräußerungsgewinn versteuern und nicht nur die Summe, mit welcher er die Grenze überschreitet.
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Anmerkung des Autoren:
Hierbei handelt es sich nicht um eine offizielle Steuerberatung. Alle Informationen beruhen auf persönlichen Recherchen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels.
Eine tatsächliche Garantie für die vollständige Richtigkeit der Angaben kann weder jetzt noch in Zukunft seitens des Autors dafür aber nicht übernommen werden.