Voll daneben, deshalb passt das zweite darauf wie die Faust aufs Auge und ist in diesem Sinn sehr gelungen. Aus dem dt. StGB:
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, ...
- die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ... c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder ...
Liebe Juristen, wie seht ihr das? Ich sehe da durchaus Strafbarkeit, aber ich gehe da unsachgemäßerweise mit Logik, Vernunft und Objektivität heran. ;-) Aufgrund der Entstehungsgeschichte, Stoßrichtung und der Unrechtsprechung zu diesem § sehe ich hier real keine Anwendbarkeit dieses Sonder-Gesinnungsstrafunrecht-Maulkorb-Paragraphen [Edit 9.5.19 15:12: Damit meine ich weniger die hier zitierten Teile, sondern mehr die nachträglich eingefügten Absätze 3 und 4.].
Das auch, weil offensichtlich die große Mehrheit der Juristen (bis hinauf zum Bundesgrundgesetzgericht, zur Erhellung schaue man nur, wie die in Amt und Würden kommen) (nicht nur) hier der Politik (welcher aktuell auch immer) weitestgehend willfährig ist und anscheinend kein Problem mit sehr selektiver, tendenziöser und an der Tagespolitik und dem aktuellen Mainstream ausgerichteten Rechtsanwendung hat. Wie viele %o der Juristen geben heutzutage noch was auf zeitlose Rechtsethik und Rechtsphilosophie? ;-)
Posted using Steeve, an AI-powered Steem interface
Ist wahrscheinlich nur Satire.
Nur wenn du den türkischen Ministerpräsidenten beleidigst wirst du bestraft;-)
Posted using Partiko Android
Von meiner Seite ist das völlig ernst gemeint. Bei "Absätze 3 und 4" habe ich sehr interessante Infos mit tw. sehr erhellenden Zitaten von Fachleuten (und für die linkslinke, PC-gutmenschliche, bei diesem Themenkreis sonst tendenziös-einseitige, dt. Wikipedia sehr erstaunlich) verlinkt.
Bei der Erdogan-Farce ging es um einen anderen §.
Posted using Steeve, an AI-powered Steem interface
Das beste Mittel ist nicht Beachtung
Posted using Partiko Android