Entscheidung zum Rundfunkbeitrag
Update:
Das BVerfG hat nun geurteilt das der Rundfunkbeitrag so wie er erhoben wird mit dem Grundgesetz im Großem und Ganzen vereinbar ist.
Es hat aber entschieden das Personen die 2 oder mehr Wohnungen eine Befreiung von dem zusätzlichen Beiträgen beantragen sollen könne. Dies muss bis spätestens Mitte 2020 nachgebessert werden.
Sixt muss weiter für all seine Fahrzeuge 1/3 des Beitrages zahlen so wie auch für jede Filiale die ein gewissen Mitarbeiterstamm hat.
Dies bedeutet am Ende das weiterhin jeder Wohnungsbesitzer 17,50€ weite zahlen muss, das dabei Singles und allein wohnende immer noch benachteiligt werden ist für das BVerfG nicht relevant.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/rundfunkbeitrag-bunderverfassungsgericht-103.html
Morgen am 18.07.2018 entscheidet das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Ich möchte diesen Beitrag in mehre punkte staffeln damit jeder weiß worum es geht und wie meine eigene Meinung dazu ist.
- Was ist der Rundfunkbeitrag ehemals GEZ
- Wer Klagt und warum
- Was entscheidet das BVerfG
- Was muss sich meiner Meinung nach ändern
1.Was ist der Rundfunkbeitrag ehemals GEZ
Der Rundfunkbeitrag ist eine seit 1.Januar 2013 von „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ eingezogene gebühr die Jeder Bürger Deutschlands mit einer Wohnung bezahlen muss.
Er dient dafür laut Rundfunkstaatsvertrag die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu finanzieren, um sie unabhängig von Politik und Werbetreibenden zu halten.
Mit den knapp jährlich 8 Milliarden Euro werden 22 Fernseh-, 67 Radiosender und Online-Plattformen u.a Funk mit insgesamt mehr als 25.000 festen Mitarbeitern finanziert, außerdem die Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk (Landesmedienanstalten).
Die Deutsche Welle die gerne mal mit dazu gezählt wird, bekommt ihr Geld direkt aus Steuergeldern und hat auch nicht den Auftrag unabhängig zu agieren, sondern ist dafür gedacht in Ausland lebende Deutsche und dem Ausland allgemein über Deutsche Ereignisse zu informieren so wie es zum Beispiel die ARD für Deutschland ist.
2. Wer Klagt und warum
Es haben 3 Privatleute und der Autovermieter Sixt, gegen den aktuellen Rundfunkbeitrag geklagt, weil sie den Gleichheitssatz verletzt sehen. In ihrer Begründung werden haushalte mit mehren Personen also Familien mit Kindern (3-...) begünstigt gegen über von Einpersonenhaushalte da nur prohaushalt bezahlt werden muss egal wie viele Geräte und Personen darin leben.
So wie das Personen die eine 2 oder 3 Wohnung haben doppelt oder dreifach zahlen müssten obwohl sie nachweislich nur in einer Wohnung das Angebot auch nutzen können gleichzeitig. Sixt führt zudem an das er für all seien wagen die Beiträge zahlen müsse aber viele andre Firmenwagen und Privat Autos davon ausgenommen sind.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Argumentieren dagegen das sie die Beiträge bräuchten um ihren Auftrag zu erfüllen insbesondere zur Zeit der „Fake-News“ und das Aktuelle Model ein sehr gutes Model sei was Rechtens ist.
3. Was entscheidet das BVerfG
Das BVerfG befasst sich nur mit dem Bezahlmodel und nicht mit der Allgemeinen-Rundfunk gebühr, dies hatte es schon während der Verhandlung erklärt das sie dafür keinen Raumgeben werden.
Es muss die Frage klären ob der aktuelle Beitrag nicht doch eine Steuer ist und somit die Bundesländer dafür gar nicht zuständig wären sowie ob die Art er Erhebung rechtens ist.
4. Was muss sich meiner Meinung nach ändern
Ich habe erst mal nichts gegen eine Abgabe für den Rundfunk, aber so wie das damit eingenommen Geld verwendet wird sehe ich sehr starken Handlungsbedarf.
Wie ich schon oben schrieb besteht der ÖR aus 22 Fernseh-, 67 Radiosendern und Internet Angebote wie Funk. Wen man sich die liste nun aber mal anschaut gibt es zum Beispiel 7 WDR Radio Sender die eine Menge geldkosten, obwohl selbst die in unterschiedliche sende gebiete teilweise noch mal unterteilt sind, ähnlich siehts beim Fernsehen aus. So hat der WDR 11 Studios über NRW verteilt, in meine Augen viel zu viele eine Lokalzeit ist auch mit einem Studio möglich.
Darum mein erst Punkt abspecken was Studios und Sender angeht bei Radio und TV.
Dan die Gremien die bestimmen was ARD und ZDF senden Komplet von Politikern und Politik nahen Organisationen befreien, die haben meiner Meinung nach nichts in einem Gremium zu suchen in einem Unternehmen welches unabhängig berichten solle. Zudem soll das Quoten denken beendet werden, weil sehr viele Sendungen nur auf die Quote achten dabei aber den sich ehemals selbst auferlegten Grundsatz von Bildung, Information und Kultur der Quote hintenangestellt wird.
Dan noch kurz zum Beitrag selbst er muss so gestaltet sein das jeder gleich im fairem Bereich belastet wird, dies würd meiner Meinung nach mit einer richtigen Steuer die vom Bruttogehalt abgezogen wird am nächstem gegeben sein.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag
https://www.tagesspiegel.de/medien/ist-der-rundfunkbeitrag-verfassungswidrig-mittwoch-entscheidet-das-bundesverfassungsgericht/22803238.html
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Ja wir können froh sein, das sie uns den Beitrag nicht erhöhen lol
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