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RE: "Deutsche Wohnen" enteignen -> ist das überhaupt möglich?
Schwieriges Thema. So wirklich habe ich mich damit noch nicht beschäftigt. Zu Art. 15 GG habe ich bis jetzt noch gar nichts gelesen.
Bei der teils extremen Wohnungsnot kann ich schon verstehen, dass man auch drastische Maßnahmen überlegen kann. Und nach Art. 14 II GG gilt ja:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Ob Enteignungen da der richtige Weg sind, weiß ich aber nicht. Im Detail müsste man besonders darauf achten, dass das Ganze verhältnismäßig ist.