RE: Recht einfach #6: Das Plädoyer des Staatsanwalts - Lammbock ist nervös!
Als "Öffentlichkeit" hat man als Bürger grundsätzlich das Recht, die Verhandlungen zu besuchen. Dort erfährt man durch das Plädoyer des Staatsanwalts und vor allem der Begründung des Richters, warum die Entscheidung so ausgefallen ist.
Man kann das aber normal auch später nachlesen: in den Urteilsgründen müssten die genannten Punkte auch behandelt werden, also z.B. Abwägungen für die Strafzumessung usw. Das Urteil muss man allerdings oft erst suchen.
Ich fände es schön, wenn diese Gründe öfter auch in entsprechenden Zeitungsartikeln genannt würden. Dann gäbe es vermutlich etwas weniger Beschwerden über die Entscheidungen der Justiz. Allerdings ist ein reisserisches "Nur eine Bewährungsstrafe für gefährliche Körperverletzung!" wohl leichter zu verkaufen als eine ausgewogene Darstellung...
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