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RE: NEUE UMFRAGE: Drei Viertel der Deutschen sagen: Der Islam gehört NICHT zu Deutschland!

in #deutsch7 years ago

... StGB § 166

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

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Du bist schon strikt national, oder ?
Du bist dem rechten Flügel zu zuordnen ?
Nur eine Frage, nicht das etwas miss gedeutet wird, von dem mitte-links Pack.

----ansonsten bitte ein kleines Statement zur Klärung.

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