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RE: Der Haftbefehl gegen den/die "Chemnitz-Mörder"
Wenn die Notwehr nicht auch für vorbestrafte gilt, dann sollte man das Gesetz wohl abändern, sonst macht es keinen Sinn zu erwähnen. dass die Beschuldigten (erheblich) vorbestraft sind! *lol
Brot bleibt eben Brot :)
Ich weiß jetzt nicht wieso du von Notwehr sprichst, oder wie du überhaupt darauf kommst, ist aber auch egal...
Und selbst wenn die Beschuldigten aus Notwehr gehandelt hätten, wenn man auf Bewährung ist (wie der Beschuldigte) und dann jemanden ermordet (mit mehreren Stichen --> zeigt schon, dass es höchstwahrscheinlich keine Notwehr war), hat man schon mal nur noch sehr kleine Chancen, dass die Verletzung der Bewährung nicht anerkannt wird.
Meine Güte, schweig lieber. :)
Sollte man, wenn man keine Ahnung hat ;)