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RE: Recht einfach #1: Recht haben und Recht bekommen
Grundgesetz Art 9 Abs. 2
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. :)
Da erschließt sich mir der Zusammenhang nicht ganz. Magst du das genauer erklären? :)
Gerne: Das bedeutet, dass es verboten ist sich zu vereinigen z. B. die Zugehörigkeit einer Rechtsanwaltskammer etc. - ist eigentlich ganz klar und unmissverständlich der Artikel! *lol