Bankgeheimnis weg! Nun stört nur noch das Bargeld...
Das Bankgeheimnis war hierzulande stets eine vertragliche Vereinbarung zwischen Bank und Kunde. Die allerdings war ziemlich zuverlässig und konnte nur in Ausnahmefällen umgangen werden. Zumindest bis vor einigen Jahren, als man begann, es scheibchenweise abzuschaffen. Jetzt wurde im Grunde nur noch der letzte Schliff verpasst, sodass der Bankkunde in Zukunft wirklich nackt vor Vater Staat steht. Welche Staatsorgane können jetzt so alles zuschauen? Und was fangen die mit den Einblicken an?
Seit dem 25.6. 2017 ist es offiziell: das Bankgeheimnis gibt es in Deutschland nicht mehr. Im medialen Mainstream ist das Thema im Sommertheater um die „Ehe für Alle“ etwas untergegangen. Vermutlich hält es der Großteil der Bevölkerung auch nicht weiter für erwähnenswert, ändert sich doch an der gefühlten Alltagswirklichkeit so gut wie nichts. Wie so viele kleine Stellschraubendrehungen der letzten Jahre ist auch dieser politische Schritt einer, der erst langfristig und in Kombination mit anderen Maßnahmen zu spürbaren Veränderungen und Konsequenzen führen wird. Die mögliche Bargeldabschaffung könnte eine dieser anderen Maßnahmen sein.
Zwei Tage vor der offiziellen Verkündung war im sogenannten Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz in Artikel 1 Nummer 2 der bisherige Paragraph §30a vollständig gestrichen worden. Dieser hatte die Finanzbehörden dazu angehalten, bei der Ermittlung von Sachverhalten „(…) auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.“
Diese Rücksichtnahme konnte bislang nur in Spezialfällen aufgehoben werden, so beispielsweise bei begründetem polizeilichem Verdacht auf kriminelle Herkunft von Geld oder auf Steuerhinterziehung. Dennoch klang selbst dieser „zurückhaltende“ §30a schon ein wenig nach Gummiparagraph, der viel Raum für freies interpretieren ließ. Seine komplette Auflösung ist da aus Sicht einer Regierung wahrscheinlich nur konsequent. Erst recht wenn man noch einen passenden „Skandal“ in der Hinterhand hat, um den Bürgern die Notwendigkeit von erweiterter Überwachung zu vermitteln. In diesem Falle ist es die „Entdeckung“ der Panama-Papers. Die brachte ja die bahnbrechende Neuigkeit an die Öffentlichkeit, dass es Steueroasen gibt, in die undeklarierte Geld verschoben wird.
Die Lockerung der Gesetzeslage begann schon viel früher. Spätestens ab 2005, unter dem damaligen Finanzminister Hans Eichel, gab es immer mehr „Ausnahmefälle“, in denen die Finanzbehörden das Recht bekamen, Bankdaten abzufragen. Wie rasant das Ganze mittlerweile vonstattengeht, veranschaulicht die Verdoppelung der Fälle in nur drei Jahren: lag die offizielle Zahl der Abfragen im Jahr 2013 noch bei etwa 150.000, waren es 2016 bereits 300.000. Bei einer solchen Zunahme stellt sich schon die Frage, ob sich die „untersuchungswürdigen Unregelmäßigkeiten“ verdoppelt haben oder ob die Behörden die neue Machtfülle einfach nur um ihrer selbst willen ausnutzen.
Apropos Behörden: wer darf jetzt eigentlich alles auf unsere Konten gucken? Die Finanzbeamten dürfen es schon seit 2006 – offenbar wann immer es ihnen angebracht scheint. Der Berliner Kurier fragte damals: „Darf auch das Sozialamt, die Familienkasse, die Arbeitsagentur, de Bafög-Stelle bei der Bank mein Konto abfragen? Nein. Aber diese Stellen dürfen das Finanzamt bitten, ihnen die Daten zu überlassen…“
Daran hat sich bis 2017 einiges geändert. So müssen die Finanzbehörden ihre „Fahndungen“ nicht mehr auf bestimmte Konten mit bestimmten Eigenschaften oder Transaktionscharakteristika beschränken. Außerdem sind die Banken nun ausdrücklich verpflichtet „auch für Anfragen von Sozialbehörden, die unter dem Vorwand der Geldwäschebekämpfung eingeführte Verpflichtung jederzeit erfüllen können müssen, Auskunft über alle Konten und Schließfächer zu geben, für die eine Person wirtschaftlich Berechtigte ist“. Die Regierung erklärt hierzu, man möchte eben an mehr Informationen über Beteiligungen Deutscher an ausländischen Firmen, insbesondere Briefkastenfirmen kommen. In der Formulierung des Bundestags heißt es:
„Die Aufhebung des Paragraf 30a AO habe nicht zugleich den ‚gläsernen Bürger‘ zur Folge, versichert die Regierung. Es würden nur bisherige Ermittlungsbeschränkungen aufgehoben, ’neue Ermittlungsbefugnisse werden dadurch aber nicht geschaffen.“
Das ist wieder ziemlich geschickt formuliert – quasi ein neuer Gummiparagraph unter den Regierungserklärungen. Ist „bisherige Ermittlungsbeschränkungen aufheben“ nicht ziemlich das Gleiche wie „neue Ermittlungsbefugnisse schaffen“? Einfacher ausgedrückt könnte es so klingen:
„Keine Sorge, wir haben nichts Neues erlaubt, wir haben nur das aufgehoben, was bisher nicht erlaubt war.“
Worin soll da der Unterschied bestehen? Es gibt nicht wirklich einen – das Ganze ist schlicht und ergreifend mal wieder ein ziemlich sinnbefreites Irreführungssprech unserer politischen Führung, die versucht, den Bürgern und Wählern Sand in die Augen zu streuen. Wohin die Reise dieser vorgeschobenen Kriminalitätsbekämpfung hingeht, wissen Sie als Leser unseres Newsletters längst. Der renommierte Wirtschaftsjournalist Norbert Häring hat diese Reise in seinem oben verlinkten Artikel nochmals sehr gut zusammengefasst. Im ungünstigsten Falle verbinden sich laut Häring „irgendein abscheuliches Verbrechen, dem man mit Finanzdaten auf die Spur kommen kann“ und „eine Regierung mit totalitären Anwandlungen“ zu einem Gemisch, dass auch für unbeteiligte Bankkunden sehr unangenehm werden kann.
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Der 500er wird ja schon 2018 entfernt ... 2019 braucht man dann nurnoch eine Statistik zu fälschen , die den Rückgang von Drogenhandel und anderen kriminellen Geschäften durch das entfernen des 500er Scheins zeigt , und schon lässt sich das Bargeldverbot rechtfertigen.