You are viewing a single comment's thread from:
RE: Deutsche Umwelthilfe e.v gegen Freistaat Bayern
(1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder eines Landes ändert, den Bundespräsidenten der ihm nach diesem Grundgesetze zustehenden Befugnisse beraubt oder mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung nötigt oder hindert, sie überhaupt oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, oder ein zum Bunde oder einem Lande gehöriges Gebiet losreißt, wird mit lebenslangem Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wichtig zu wissen, dass der Unrechtsstaat und seine Mitglieder versuchen der Strafverfolgung zu entziehen.
Danke für den informativen Hinweis.
Beste Grüße.
!COFFEEA
!BEER