NetzDG: Fake-Law gegen Hate-Speech [via Netzpolitik.org]
Der Bundestag hat heute das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Etwas gegen die Macht der privatisierten Öffentlichkeiten zu tun, ist generell richtig. Doch der eingeschlagene Weg und die Umsetzung samt einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung überzeugen überhaupt nicht. Ein Kommentar.
Es begann mit einem gut inszenierten Streit in der Öffentlichkeit: Heiko Maas, einst Hoffnungsträger der SPD, kämpft gegen den Hass im Netz und gegen die scheinbar unregulierte Dominanz sozialer Netzwerke im Internet. Dazu wurde eine Task-Force eingerichtet, die hinter verschlossenen Türen tagte. Nach zwei Jahren präsentierte unser Justizminister Zahlen, dass zu wenig gelöscht werde. Als ich Maas auf der Pressekonferenz fragte, wie viele der gemeldeten strafbaren Inhalte denn auch zur Anzeige und vor ein deutsches Gericht gebracht wurden, konnte er das nicht beantworten und fühlte sich nicht zuständig. Mit dem aufkommenden Bundestagswahlkampf stieg auch der Druck auf Maas, etwas tun zu müssen. Und was macht mehr Eindruck als runde Tisch? Ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz im letztmöglichen Moment dieser Legislaturperiode.
Die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung im Falle strafbarer „Hasskriminalität“ war das Ziel, Morddrohungen und Volksverhetzung wurden als Beispiele immer wieder genannt. In der finalen Version waren es bereits 19 weitere Straftatbestände. Das zentrale Problem dieses Gesetzes ist: „Offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ müssen innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme gelöscht werden, sonst drohen hohe Geldstrafen. Plattformen werden hier in eine Rolle eines Richters gedrängt. Auch wenn der Name des Gesetzes es suggeriert: Zunächst einmal verbessert das Gesetz die Rechtsdurchsetzung kaum. Sondern es nimmt die Rechtsauslegung im Bereich potentiell strafbarer Inhalte, die Entscheidung, was strafbar oder offensichtlich strafbar ist, aus der Verantwortung von Gerichten und überträgt sie den Plattformen bzw. den zuletzt noch in den Gesetzesentwurf eingeführten Einrichtungen einer regulierten Selbstregulierung.
Verantwortung von Gerichten zu den Plattformen verschoben
Das Gesetz verbessert also nicht die Rechtsdurchsetzung durch Gerichte, sondern es privatisiert die Rechtsauslegung. Nimmt man die eigentliche Rechtsdurchsetzung, fokussiert das Gesetz auf das Löschen statt Strafen, durch private Akteure. Es überträgt also denjenigen, die in ihrer Macht begrenzt werden sollen, zentrale rechtsstaatliche Verantwortung. Nicht einmal ein Widerspruchsrecht für gelöschte Inhalte ist geplant.Die große Gefahr wird im sogenannten Overblocking gesehen: Dass Plattformen lieber zuviel löschen als zu wenig, um Geldbußen zu umgehen. Denn was ist „offensichtlich“ bei Fragen der Meinungsfreiheit, wo der Kontext oft entscheidend ist und die Rechtsprechung komplex? Für den allergrößten Teil strafbarer Inhalte sollte davon ausgegangen werden, dass sie strafrechtlich nicht verfolgt werden. Denn einerseits bleibt die Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz mangelhaft. Andererseits bleibt der inländische Zustellungsbevollmächtigte ein zahnloser Tiger.
Strafe ist abschreckender als Löschung
Das Gesetz trägt den Namen Rechtsdurchsetzung im Namen, aber vor allem geht es nur ums Löschen. Dabei ist der effektivere Wege gegen Hasskriminalität vorzugehen, die Täter zu ermitteln und vor Gericht zu stellen. Das ist deutlich abschreckender als eine Nachricht, dass der Hasskommentar gelöscht wurde. Zu einer besseren Rechtsdurchsetzung gehört aber auch eine besser ausgestattete Justiz, die sich mit dem Netz auskennt. Es ist absurd, dass 2017 noch Richter damit kokettieren, dass sie keine Ahnung davon haben, worüber sie entscheiden.Viele negative Phänomene im Netz sind das Ergebnis eines kollektiven Versagens: Große Teile der Bevölkerung sind im Netz zum Sender geworden. Aber wer hat uns die Verantwortung und die Kompetenz vermittelt? Wir haben uns viel zu lange darauf verlassen, dass beim Kauf eines Smartphones auch die Digitalbildung vom Himmel fällt. Die viel beschworene Medienkompetenz ist leider vor allem: ein Versprechen von Politikern, was sich aber real kaum in den Landes- und Bundeshaushalten wiederfindet. Und sich vor allem auf Schüler konzentriert, während 90 Prozent der Bevölkerung nicht mehr zur Schule gehen werden.Die gesellschaftlichen Auswirkungen der Digitalisierung sind in Deutschland zu wenig erforscht und das ist hausgemacht. Es entbehrt nicht einer gewissen Tragik, dass ausgerechnet Google zehn Jahre früher ein Forschungszentrum bei uns finanzierte, bevor die Bundesregierung zuletzt das Deutsche Internet-Institut auf den Weg brachte. Forschung zu gesellschaftlichen Phänomenen auf großen Plattformen braucht aber auch Zugang zu Daten. Hier sollte der Gesetzgeber Anbieter verpflichten, mehr Daten an Wissenschaftler rauszurücken. Es kann doch nicht sein, dass nur Facebook-Forscher verstehen können, was dort wie genau passiert.
Bald entscheiden Algorithmen über die Meinungsfreiheit
Und während die Bundesregierung noch darauf hofft, dass demnächst bei Facebook & Co mehr Mitarbeiter bei Mindestlohn innerhalb von zehn Sekunden entscheiden sollen, ob etwas gelöscht wird oder nicht, sehen wir schon neue Trends: Künstliche Intelligenz und Algorithmen werden zukünftig viel stärker in die Inhalte-Moderation integriert, so dass die Zahl der Arvato-Mitarbeiter irgendwann irrelevant wird. Und mit den Algorithmen, die dann unsere Meinungsfreiheit regulieren, kommen neue und viel größere Herausforderungen: Wie können wir diese demokratisch nachvollziehbar und vor allem kontrolliert bekommen?Viel wurde über die Verantwortung von Facebook, Google, Twitter und Co für die Verbreitung von Hate Speech und Falschmeldungen debattiert und doch ging es am Ende meist nur um das Löschen einzelner Äußerungen. Die Diskussion um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zeigt: Vermeintlich einfache Lösungen bringen mehr Probleme. Komplexe Lösungen kosten Geld. Sie sind aber nachhaltiger und sollten der Gesellschaft etwas wert sein. Um das zu bezahlen, könnte man in der Bundesregierung auch die Besteuerung großer US-Plattformen forcieren.Wir brauchen mehr gesellschaftliche Debatte darüber und Antworten darauf, wie wir mit meinungsbildenden Plattformen umgehen, die zu dominant für unseren gesellschaftlichen Diskurs geworden sind. Diese privatisierten Öffentlichkeiten definieren einseitig die Regeln unserer Kommunikation durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, Community-Standards und technischer Ausgestaltung. Insofern ist die Intention von Heiko Maas, gegen die Macht der großen Plattformen etwas unternehmen zu wollen richtig. Aber der Weg und die Ausführung überzeugen mich nicht.Wir werden die Auswirkungen genau beobachten und das Gesetz begleiten.
SOURCE: https://netzpolitik.org/2017/netzdg-fake-law-gegen-hate-speech/
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Habe zwar die Quelle unten angegeben, werde trotzdem den Titel ändern und "via Netzpolitik.org" hinzufügen !
LG