Pre-Crime in Deutschland und der Welt // Software die uns überwacht und richtet // KEINE VERSCHWÖRUNGSTHERORIE

in #deutsch7 years ago (edited)

Hallo liebe Mitmenschen,

ein Thema wovon ich in letzter Zeit immer wieder höre, ist die Pre-Crime-Software und geänderte Gesetzeslage in DE. In den USA ist es ja schon seit einigen Jahren Gang und Gebe, dass man auf Verdacht ohne richterlichen Beschluss auf eine längere unbestimmte Zeit festgehalten werden kann. Dies gibt es nun auch in Deutschland! Mit dem Gefärdergesetz (eingeführt Mitte diesen Jahres in Bayern), kann wie in den USA auf Verdacht jemand festgehalten werden. Innherhalb von drei Monaten reicht es, wenn ein Richter diesen Verdacht bestätigt und die "Knastzeit" verlängert sich um weitere drei Monate.

Fest steht, in Bayern wird seit dem auch eine Software(Precobs) genutzt, um soziale Netzwerke und weitere Bereiche des Internets zu überwachen. Wir bewegen uns immer weiter auf die Digitalisierung und totaler Überwachung in Echtzeit zu.

Schaut euch nachfolgende Videos an, um zu sehen, wie weit es schon gekommen ist... KRASSER SCHEISS, wie ich finde!

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Dystopische Vorstellung! Das bayrische Gesetz ist vollkommen überzogen. Gleichzeitig benötigt der Staat aber auch geeignete Instrumente für die Strafverfolgung im Netz. Wichtig ist Transparenz und Bürgerbeteiligung. Beides wird meistens vernachlässigt.

Hast du mitbekommen, wie das Datendurchsatzgesetz in Kraft getreten ist bzw. wie der Beschluss ablief? Eine Farce... direkt nach dem Beschluss zur geleichgeschlechtlichen Ehe wurde mit unter 25 % Beteiligung im Bundestag diese Scheisse beschlossen. Nur kurze Zeit später kam das Gefährdergesetz in Bayern raus.
Ich stimme dir zu, wir brauchen auch einen gewissen Schutz im Internet... aber so bald jedem Bürger das Potenzial von mögl. Straftaten vorgeworfen wird bzw. dass jeder Bürger damit rund um die Uhr überwacht werden soll, kann dies doch nicht zielführend sein. So wird jeder Mensch pauschal Vorverurteilt.

...und solche Entscheidungen dann auch noch einer Software zu überlassen... alles sehr grenzwärtig. Mehr Sicherheit auf Kosten von Freiheit? Falscher Ansatz :(

In welchem Gesetz ist die sogenante Vorbeugehaft geändert worden, wie heißt es genau?

Die Vorbeugehaft gab es schon vor der Änderung im Sommer 2017 in Bayern, wie lang betrug die maximale Vorbeugehaft vorher?

Wenn man sich bei der Zeitangabe nicht sciher ist was tut mann dann wenn man einen seriösen Artikel schreiben möchte?

Wie heißt die Software die in Bayern genutzt wird genau, bitte um Quellenangabe?

Wie Umfangreich sieht die "Überwachung" tatsächlich aus?

Werden personenbezogene Daten erfasst oder nicht?

Gab es evtl. schon Projekte in anderen Bundesländern?

Mal was zum recherchieren: Evaluationsergebnisse zum Baden-Württembergischen
Pilotprojekt P4: https://www.mpicc.de/files/pdf4/rib_50_gerstner_2017.pdf

Das Gesetz heisst "Gefährdergesetz".

Vorher waren es zwei Wochen. Jetzt sind es drei Monate.

Die Software heisst "Precobs".

Quellen sind im Artikel ergänzt.

Personenbezogene Daten... sicher bin ich mir nicht, aber in Verbindung mit dem Datendurchsatzgesetz, denke ich schon, dass diese Daten dann individuell für eine Einzelperson erhoben werden... und wenn die Polizei dann auf Verdacht bei einem vor der Tür steht... denke schon dass sie dann wissen, bei wem sie klingeln.

Solch ein Projekt gab es in dem Umfang noch nicht in DE. Laut Süddeutsche... aus deinem Link habe ich entnommen, dass in BW die "Precobs"-Software schon seit 2015 im Einsatz ist und Wohnungsdiebstahl-Delikte genutzt wird... habe eben selbst nochmal weiter gegoogeld... laut TAZ ist "Precobs" schon seit 2014 in Bayern genutzt. Schon komisch wie unterschiedlich die Zeitangaben sind. Aber gut, es ging mir nicht um die Software, mehr um das Gesetz. Dabei ist auch die Frage, auf welche Straftat-Bereiche es ausgeweitet werden kann und wird.

Genau. Definitionen und Gesetzes- bzw. Quellenangaben sind wichtig für eine sachliche und faktenbasierte Diskussion.

"Gefährdergesetz" ist auch nicht wirklich korrekt, das Polizeiaufgabengesetz (PAG) wurde im 2017 reformiert.

In einem Gesetz sind gewöhnlicherweise "Straftatbestände", Fristen und Strafen festgelegt. Z.b. in den §§ 16 und 20 Polizeiaufgabengesetz (PAG) http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG/true

https://bayrvr.de/2017/07/19/stmi-mehr-polizeiliche-befugnisse-zur-abwehr-von-sicherheitsgefahren-bayern-vorreiter-beim-polizeiaufgabengesetz-pag/

Nicht komisch :), Precobs wird seit 2015 in BW und in Bayern 2014 verwendet - das ist korrekt so.

Wenn Du Dich über Precobs ausführlich informieren möchtest tue es hier: http://www.ifmpt.de unter "Projekte" findest Du auch die entsprechenden Bundesländer.

Wenn Du zu bestimmter Software, auch in anderen Bundesländern, recherchieren willst benutze die Suchwörter "Predictive Policing" (sinngemäß: Datenanalyse, um künftige Straftaten zu verhindern) https://de.wikipedia.org/wiki/Predictive_Policing

Viel Erfolg!

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