Text: Betriebswirt/in IHK, Zulassungsvoraussetzungen (Transskript zum Dtube-Video)
Hallo, Marius Ebert hier. Hier beschäftigen wir uns mit dem Betriebswirt, Betriebswirt/in IHK. Und zwar geht es in hier um um die Zugangsvoraussetzungen.
Formale Zugangsvoraussetzungen, Betriebswirt/in IHK
Denn es ist in der Tat so, dass man, um die Prüfung ablegen zu können, formale, ja, formale, nicht inhaltliche, nicht leistungsbezogene, sondern formale Zugangsvoraussetzungen erfüllen muss. Das heißt: Man muss gewisse Formen einhalten.
Und um das zu verstehen, muss man verstehen, dass es zwei Stufen gibt – erste Stufe, zweite Stufe, und zwar zwei Stufen dieses Konzeptes „Karriere mit Lehre“, so heißt das, „Karriere mit Lehre“, und der Betriebswirt/in IHK ist hier die zweite und gleichzeitig die höchste Stufe.
So, wie kommt man auf diese zweite und höchste Stufe? – Indem man normalerweise erst die erste Stufe nimmt. Und in dieser ersten Stufe, schauen wir uns diese erste Stufe hier, gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten, diese erste Stufe zu nehmen. Und nennen wir sie mal die Möglichkeit a) und die b).
Regelweg zu den Zugangsvoraussetzungen Betriebswirt/in IHK
Und die Möglichkeit a), das ist der Regelweg: Man hat gemacht einen Fachkaufmann oder Fachwirt. Der Unterschied zwischen Fachkaufmann und Fachkaufwirt ist der, dass der Fachkaufmann sich, machen wir mal den Pfeil so, sich bezieht auf eine Funktion, also zum Beispiel Personal-Fachkaufmann Schrägstrich Frau, das wäre dann die Funktion Personal, Fachkaufmann für Marketing wäre die Funktion Marketing, und der Fachwirt bezieht sich auf eine Branche, also der Industrie-Fachwirt ist die Branche, Handels-Fachwirt ist die Branche. Daraus können Sie schließen, dass es sehr viel weniger Fachwirte als Fachkaufleute gibt, weil es sehr viel mehr Funktionen gibt als Branchen. Ja, was haben wir – wir haben Industrie, Handel, manche sehen die Bank noch als eigene Branche, da gibt’s den Bankfachwirt, ja dann gibt’s noch irgendwo so einen Dienstleistungsfachwirt. Das ist es im Wesentlichen auch schon.
Ja, Fachwirte gibt es wesentlich, relativ wenig. Hier bei den Fachkaufleuten gibt es sehr viel mehr, ja, Personal-Fachkaufmann, Fachkaufmann für Marketing und noch einiges mehr. So, also: In der ersten Stufe hat man bereits abgeschlossen einen Fachkaufmann oder Fachwirt, dann kann man problemlos und auch ohne Wartezeit anstreben die zweite Stufe Betriebswirt/in IHK.
Über Berufsausbildung zur Zulassung Betriebswirt/in IHK
Und die zweite Möglichkeit, die Möglichkeit b), diese erste Stufe hier zu nehmen, das ist wiederum das sind dann wiederum drei Schritte, ja, sozusagen von unten nach oben:
•Man braucht einmal eine Berufsausbildung,
•dann braucht man zweitens den Abschluss einer kaufmännischen Fachhochschule,
•und man braucht drittens drei Jahre Berufspraxis, ja und zwar kaufmännische Berufspraxis.
Ja, diese drei Dinge kumulativ, das heißt zusammen, ja, also alles drei muss man erbringen, um diese Voraussetzung b) alternativ zu a) zu erfüllen, das heißt also a) oder b). a) ist wie gesagt der Regelweg, ein Fachkaufmann oder Fachwirt, und Sie sehen hier: Wenn Sie den wegen b) wählen, dann ist hier auch ein Zeitfaktor dabei, während es hier ein reiner Leistungsfaktor ist. Also wenn man diese Prüfung gepackt hat zum Fachkaufmann, kann man den Betriebsrat machen. Hier, bei b) ist ein Zeitfaktor dabei, nämlich diese drei Jahre Berufspraxis.
Ausnahmeregelung zur Zulassung Betriebswirt/in IHK
So, und dann gibt es noch eine Ausnahme. Ich gehe mal, mache das hier nochmal neu, also erste Stufe, zweite Stufe, und in der zweiten Stufe der Betriebswirt/in IHK als höchste Stufe dieser kaufmännischen Schiene, ja, Sie sehen, ich spreche hier zu Leuten mit einer kaufmännischen Begabung und Ausbildung, in der ersten Stufe haben wir gesehen a) und b), der Fachkaufmann und Fachwirt und dieser Fachhochschul-kaufmännische Fachhochschulweg, und jetzt gibt es, sozusagen wenn man jetzt hier steht, einen Weg unter Umgehung der ersten Stufe direkt hier, dass man zugelassen wird zu dem Betriebswirt/in IHK.
Das ist eine ausgesprochene Ausnahmeregelung, ausdrücklich eine Ausnahmeregelung und immer einzelfallabhängig. Ja, es gibt hier also wenig allgemeine Regeln, sondern die Kammer prüft in dem Fall immer den Einzelfall. Was ist der Grundgedanke? – Der Grundgedanke ist, dass man hier auf anderem Wege nachweisen kann, dass man über die entsprechende Qualifikation die normalerweise hier in der ersten Stufe geprüft und abverlangt werden, verfügt. Und jetzt ist natürlich die Frage: Was bedeutet das faktisch, dass man das auf anderem Wege nachweisen kann? – Und da kann man sagen, also mal überlegen, wo ich das hinschreibe, also diese Ausnahme hier, diese Ausnahme macht man dann fest an einer bestimmten Position, ich schreibe es mal aus.
Und was kann das sein?
Diese Position kann sein zum Beispiel schon sehr lange Projektleiter, ja, fünf sechs Jahre große Projekte geleitet.
Geschäftsführerposition. Dann kann es natürlich sein die Selbstständigkeit, Ja, wenn man also ein eigenes Unternehmen hat. Oft ist man ja dann auch Geschäftsführer in seiner eigenen GmbH. Und das sind diese Ausnahmeregelungen. Vier bis sechs Jahre, wie gesagt, einzelfallabhängig, und je nach Kammer unterschiedlich. Also wenn man schon relativ lange Geschäftsführer ist, wenn man schon relativ lange selbständig ist, oder wenn man, vielleicht nehme ich das hier noch mit auf, wenn man Personal-, Personalverantwortung hat, auch das nicht erst seit ein paar Wochen, sondern auch in einem Zeitraum von vier bis sechs Jahren hier diese Personalverantwortung hat. Was heißt Personalverantwortung? – Selbständige Entscheidung, jemanden einzustellen und auch wieder zu entlassen, das ist Personalverantwortung.
Manchmal kann man dann auch noch mit dem Begriff Budgetverantwortung, ja, ich setze das mal in Klammern, weil das schon sehr viel weniger funktioniert. Mit dem Begriff Budgetverantwortung, wenn man also Verantwortung, wirklich echte Verantwortung hat für hohe Budgets, ja, für hohe Budgets, also nicht für tausend Euro Briefmarkengeld, sondern für hohe Budgets, auch dann kann man auf diesem Wege versuchen, so etwas nachzuweisen, Ja, immer, ich betone es noch einmal, einzelfallabhängig, und es dauert auch immer eine gewisse Weile, bis hier eine Entscheidung erfolgt, denn das Ganze wird dem Prüfungsausschuss vorgelegten, und der Prüfungsausschuss entscheidet dann letztlich, ob der Text der Prüfungsordnung hier erfüllt ist, ob man das so entsprechend interpretieren kann, dass jemand diesen Nachweis erbracht hat. Wie gesagt: eine Ausnahmeregelung, ja, der Regelweg ist hier der Fachkaufmann beziehungsweise Fachwirt. Und das ist auch der problemloseste Weg.
Zulassung prüfen zum Betriebswirt/in IHK durch die IHK
Wenn man hier die Zulassung beantragt, bekommt man sie meistens von der entsprechenden Sachbearbeiterin oder dementsprechend Sachbearbeiter bei der Kammer, postwendend bekommt man dann die Zulassung. Ich rate dazu unbedingt, diese Zulassung prüfen, ja, ehe Sie ein Projekt angehen, das da heißt Betriebswirt/in IHK. Ehe Sie also sich irgendwo anmelden oder einschreiben bei einem Träger, sollten Sie die Zulassung prüfen. Und zuständig dafür ist nicht der der Träger, denn der kann es nicht entscheiden, sondern zuständig ist Ihre IHK an Ihrem Wohnort oder am Ort Bord Ihres Arbeitgebers, ja, meistens an Ihrem Wohnort, aber manchmal auch am Ort Ihres Arbeitgebers oder da, wo sie eben ein entsprechendes Seminar besuchen wollen, das ist die zuständige Kammer für Sie.
Und dort gibt es dann jemanden, der zuständig ist für den Betriebswirt/in IHK, und de sprechen Sie bitte an. Ja, ein Weiterbildungsträger kann Sie zwar beraten, so wie ich das hier im Prinzip ja auch tue, nur der kann es nicht entscheiden. Er hat nicht die Kompetenz, das zu entscheiden, das kann nur die Kammer entscheiden. Nur, was die Kammer Ihnen sagt, ist dann noch wirklich amtlich und zuverlässig.
Alles Gute
Marius Ebert
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Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte, Impressum: Hauptstraße 127, 69117 Heidelberg (Büroadresse)
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