Gericht lässt Pfändung von COMPACT-Webseite zu – Ein schwerer Angriff auf die Pressefreiheit

in #deutsch7 years ago

COMPACT braucht Ihre Unterstützung!

VON JÜRGEN ELSÄSSER

Was ist ein Unternehmen ohne eigene Webseite? Eine Klitsche, denn es erreicht kaum noch Kunden. Was ist ein Medienunternehmen ohne eigene Webseite? Weniger als eine Klitsche, nämlich ein Nichts, denn es kann sein Hauptprodukt – Nachrichten und Analysen – nicht mehr präsentieren. Mit dem Pfändungsbeschluss unserer Webseite compact-online.de wurde versucht, die wirtschaftliche Existenz von COMPACT zu vernichten. Wir hätten auf einen Schlag Hunderttausende von Lesern verloren und könnten aus eigener Kraft nicht einmal die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzen. Mir ist kein Fall bekannt, wo gegen Medien mit einer derart eliminatorischen Keule vorgegangen worden wäre. Aber gegen COMPACT sind offenbar alle Mittel erlaubt. COMPACT ist für die Eliten der Hauptfeind.

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erging vom Amtsgericht Potsdam auf Antrag des Journalisten Richard Gutjahr. Dieser wollte durch diese drastische Maßnahme in einem nicht rechtskräftigen Verfahren Kosten eintreiben, zu denen COMPACT erstinstanzlich in einer einstweiligen Verfügung verurteilt worden war, ein Betrag von etwa 1.400 Euro. Bevor ich auf den inhaltlichen Hintergrund des Streits eingehe, möge man sich die Unverhältnismäßigkeit des Vorgehens vor Augen halten: Zur Eintreibung eines kaum vierstelligen Betrages wird die Konfiskation einer Webseite zugelassen, die die Existenz eines Unternehmens mit über 20 Mitarbeitern sichert. Und: Die Kosten aus der einstweiligen Verfügung werden mit drakonischen Mitteln eingetrieben, obwohl weder über die einstweilige Verfügung noch über das Hauptsacheverfahren eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Das Tüpfelchen aufs i: Es gab noch nicht einmal eine Zahlungsaufforderung an COMPACT – stattdessen gleich der Pfändungsvorstoß. Damit ist ganz offensichtlich: Hier geht es nicht um die Begleichung von Kosten, sondern um Existenzvernichtung.

Man muss sich auch immer vergegenwärtigen, dass COMPACT dem Begehr der einstweiligen Verfügung durch die Löschung bestimmter Online-Artikel in kürzester Frist, bereits im März 2017, nachgekommen ist. Offen war nur noch die Zahlung der entsprechenden Kosten, die Gutjahr im übrigen auch wieder an uns zurückzahlen müsste, falls er in diesem Rechtsstreit unterliegen sollte….

Ich appelliere auch an die Journalisten aus den etablierten Medien: Wo bleibt Ihr Protest? Wie tief sind einige von Ihnen gesunken, wenn Sie jetzt auf den Pfändungsvorstoß gegen COMPACT mit klammheimlicher Freude reagieren? Was ist aus der Pressefreiheit geworden, wenn mit solchen Methoden gegen die „vierte Gewalt im Staat“ vorgegangen wird? Wie würden Sie reagieren, wenn so in Russland gegen oppositionelle Stimmen vorgegangen würde? Dabei ist das Ende der Unzumutbarkeiten noch gar nicht erreicht: Gutjahr wird auf netzpolitik.org mit den Worten zitiert: „Ich habe mir mit großem Interesse das Mobiliar der Compact-Villa im letzten SPIEGEL angesehen. Es gab dort aber nichts, was mich interessiert hätte. Also haben wir uns für die Domain entschieden.“ Muss ich beim nächsten Streitfall damit rechnen, dass Vollstreckungsbeamte in meinem Haus einreiten und Computer, Möbel, Elektronik konfiszieren? Kann man unter einem solchen Damoklesschwert als Journalist noch seiner Aufgabe nachgehen?

[...]

Weiterlesen auf compact-online.de:
https://www.compact-online.de/gericht-laesst-pfaendung-von-compact-webseite-zu-ein-schwerer-angriff-auf-die-pressefreiheit/

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Ich würde es ja Maaslos nenne aber ich weiß nicht ob oder wo Heiko angebunden war.

Wenn es keine Pressefreiheit mehr gibt, können wir aufhören Nachrichten zu lesen/hören/sehen!

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