Der Wahnsinn in Dosen heißt DSGVO

in #deutsch7 years ago

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Zuerst einmal möchte ich mich für den guten Beitrag zu diesem Thema von dzone bedanken der mich dazu bewegt hat dazu kurz etwas zu schreiben.

Das Gebilde Bund, BRD, vereintes Deutschland oder auch mal Deutschland (Deutsches Reich) - man kann sich hier raus picken welcher Begriff einem grad genehm ist - „erteilt“ der genossenschaftlichen Vereinigung EU das Recht solche Verordnungen bindet abzugeben im 1992 neu geschaffenen sogenannten Europa-Artikel 23 Grundgesetz (GG).
Die genossenschaftliche Vereinigung EU kann nur Verordnungen, keine Gesetze, erlassen.
Wer sich darüber genau informieren möchte was diese Verordnung besagt, der kann folgenden Link DSGVO aufrufen

Direkter Angriff auf die freie Berichterstattung von Bloggern und „Youtubern“

Hierzu ein Video


Natürlich kann jeder über den Autor dieses Videos denken was er will, aber die sehr anschauliche Darstellung des EU-Wahnsinns spricht für sich.
Braucht man nun auch eine Einverständniserklärung von den hier gezeigten Personen?

Möchte nun z. B. ein Blogger auf eine Falschmeldung eines TV-Senders hinweisen und zeigt Bildmaterial, so ist er verpflichtet von jedem Menschen, der dort zu sehen ist, diese 27 Seiten Datenschutzerklärung einzuholen.
Freie Berichterstattung ist somit faktisch nicht mehr möglich.
Natürlich ist das auch ein glasklarer Verstoß gegen das vorläufige Gesetz [Grundgesetz] Artikel 5.

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Möchte nun z. B. ein Blogger auf eine Falschmeldung eines TV-Senders hinweisen und zeigt Bildmaterial, so ist er verpflichtet von jedem Menschen, der dort zu sehen ist, diese 27 Seiten Datenschutzerklärung einzuholen.

Personen im Hintergrund bzw. unbetroffene Personen lassen sich auch noch verpixeln. Ich persönlich möchte z.B. nicht im Fernsehen landen, nur weil der Kameramann gerade einen Schwenker über mich macht.

Das Gesetz hat auch viele Vorteile für Privatpersonen, wie die verpflichtende Herausgabe von vorhandenen Daten und deren Löschung. Dadurch kann man unter anderem jetzt seine kompletten Schufa-Daten umsonst anfordern.

Für Unternehmen und vorallem Kleinunternehmen ist die Verordnung allerdings ein schlechter Witz. Da sind manche Unternehmen erstmal eine Woche "blockiert", weil alle Mitarbeiter damit beschäftigt sind die Verordnung umzusetzen. Bei Großkonzernen wird einfach ein Beraterteam angagiert und die kümmern sich da schnell drum. Dort wäre mehr Hilfe für Mittelständler, die den Großteil der Steuerlast aufbringen, angebracht gewesen.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Naechste-Beschwerden-gegen-Google-Facebook-Apple-Amazon-und-LinkedIn-4060528.html
Derweil gehen Aktivisten gegen die großen Datenkraken vor, Google und Co. fahren eine "Null-Abweichungs-Politik", also entweder stimmst du jeglicher Datensammelei zu oder du darfst die Dienste nicht nutzen. Dies ist nicht im Simme der DSGVO und kann mit einer Strafe von bis zu 4% des Jahresumsatzes geanded werden. Mal schauen wie sich das entwickelt.

Meiner Meinung nach überwiegen die Vorteile. Wer mit seinen Geschäftskollegen so einen dummen Aufwand wegen paar Visitenkarten startet sollte sich andere Geschäftskollegen suchen.. Es gilt der alte Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter.

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Tolles Video. wirklich sehr gut und anschaulich erklärt. Im ersten Moment kann man nur grinsen und den Kopf schütteln aber wenn das grinsen vergangen ist, bleibt das Gefühl, dass der Staat uns dumm halten will und unsere Rechte beschneidet. Nichts desdo trotz bleiben für noch ein paar Fragen offen.

  • dürfte ich jetzt einen Link zu diesem Beitrag oder zum Video teilen oder müsste ich auch dafür erst euer Einverständnis einholen?

  • dürfte ich sagen bzw. posten, dass commutatio einen tollen Beitrag zum Thema DSGVO verfasst hat?

  • bin ich mit verantwortlich, wenn ich Links zu Videos teile, in denen Personen zu sehen sind, die dazu nicht ihr Einverständnis gegeben haben?

Wäre cool, wenn du diese Fragen noch beantworten könntest.

MfG Haegar85

Danke für deinen Beitrag.
Die Frage mit dem Video habe ich in meinem Beitrag schon so formuliert.
Streng genommen ist das wohl erforderlich. Die Verantworlichkeit liegt somit natürlich dann auch bei dir.
Eine Nennung und Verlinkung eines Beitrages in einem Forum würde ich nach meinem derzeitigem Wissensstand sagen sollte (noch) erlaubt sein. - Allerdings sh. Bemerkung zum Video!

Da ich aber auf viele Wiedersprüche und Unsicherheiten gestossen bin, sollte man dazu einen Fachmann zu diesem Themenbereich befragen.
Schau hierzu (das ist wirklich der absolute Schwachsinn was hier jetzt abgeht) den Link von elektr1ker an. Vermittelt einen guten Eindruck was momentan wegen dieser weltfremden Verodnung überall passiert.

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