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Man muß sich der Meinung, die Gesetzgebung in punkto Organspende sei unausgegoren, nicht anschließen. Auch das ist Entscheidungsfreiheit.
Die Wartezeiten auf Spenderorgane sind wahrlich lang genug.
Und kein Mukoviszidose-Kranker (um mal ein Beispiel zu nennen) hat sich seine kaputte Lunge selbst erwählt.

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