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Ja, bei einem privaten Veräußerungsgeschäft kann man Verlust anerkennen lassen. Aber eben erst dann, wenn man diese realisiert, nicht nur weil die Kurse gerade unten sind. Dies ist auch fast die einzige Möglichkeit in dem Bereich Gewinne zu senken. Der Betrag kann nur bei privaten Veräußerungsgeschäften (d.h. Gewinnen) gegen gerechnet werden. Verluste mit Coins und hohe Kapitalertragssteuer bringt einem nichts. Das nur als Einschätzung der Lage, der Steuerberater sollte da mit den Begriffen helfen können ;)

Das ist eine interessante Frage. Aber ich befürchte, als Minnow aka kleiner Fisch zieht man immer das dickere Ende. :-)

Das nennt man dan Steuergerechtigkeit , bei Gewinnen zahlt man bei Verlust pech gehabt

Genau. Pech beim Finanzamt, Glück in der Liebe... oder so ähnlich. :-)

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