Reestablishment of the Nuremberg Tribunal.
Im Verlaufe angekündigter Entnazifizierung {1–4} werden Todesurteile gesprochen und vollstreckt, aber nicht aus Rachsucht, sondern als gerechte Strafe für begangene Verbrechen, die nach Nürnberger Prinzipien solche Strafe verdienen, und weil es ohne Strafe keine Gerechtigkeit und kein Recht gibt.
Mit dem Urteilsspruch im Strafprozess gegen Frank-Walter Steinmeier {5} nahm das Nürnberger Tribunal seine Arbeit wieder auf. Ich verfüge jetzt die Übergabe des Justizpalastes an das Tribunal, löse dort ansässige Gerichte auf, und entlasse alle Personen, die bisher in diesem Gebäude tätig waren. Die Auswahl des Personals und insbesondere der Richter für das Tribunal obliegt mir.
Die Rechtsgrundlage für das Nürnberger Tribunal bleiben zuerst die Nürnberger Prinzipien {6}, die im Volkerstrafgesetzbuch kodifiziert sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist nur in Teilen zu gebrauchen und anzuwenden, weil eine Reihe seiner Paragraphen im Widerspruch zu seinen anderen Paragraphen und zu Grundsätzen des Rechts stehen, der Umstand, der das BGB im Ganzen nichtig macht. Das Strafgesetzbuch (StGB) ist gänzlich unbrauchbar: viele seiner Paragraphen sind unsinnig und widersprechen seinem Zweck. Diese Unsinnigkeit und unkorrigierbare Widersprüchlichkeit trifft auf viele andere Gesetze und Verordnungen zu, die in den Zeiten des Bestehens der Bonner und Berliner Republik erlassen wurden.
Deutsche Gesetze und Verordnungen sind auch aus einem anderen Grund unwirksam. Der Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 1949 entspricht sinngemäß ihrem Gesellschaftsvertrag, der aber ohne Zustimmung der Gesellschafter geschlossen wurde, was in seinem Paragraph 146 zu manifestem Ausdruck kommt. Das Recht, eine neue Verfassung in gemeinsamer Entscheidung zu beschließen, wurde bisher von den Gesellschaftern nicht beansprucht, weswegen dieses Recht offensichtlich verwirkte.
Berliner Verfassung {7} bleibt gleichfalls ohne Legitimation, und inhaltlich nur in Teilen zu gebrauchen.
Deutsche Gerichte und Richter haben mit ihrem Unterlassen, das Recht zu sprechen, die Rechtsordnung herzustellen, und unabhängige Justiz zu erschaffen, ihrem Bestehen und ihrer Tätigkeit jegliche Rechtsgrundlage entzogen, infolgedessen alle ihre Beschlüße und Urteile unheilbar nichtig sind. Sie sind auch unwirksam und nichtig wegen schwerwiegender begrifflicher, förmlicher, persönlicher und inhaltlicher Mängel und Fehler, und weil Irrtümer über die Rechtsgrundlagen über lange Zeit unerkannt und unkorrigiert blieben.
Nach dem Beschluß vom 23.09.2019 {1} bilden Bestimmungen der Konstitution der Gemeinschaft Rus‘ in jetziger und gültiger Fassung {8} neben Nürnberger Prinzipien, die in den Jahren 1945–1950 formuliert wurden, die Rechtsgrundlagen für das Nürnberger Tribunal.
Seine weitere Grundlage kann als konzeptuell bezeichnet werden. Diese konzeptuelle Grundlage ist das Neue Testament, dessen Aussagen kodifiziert und in die Gesetzestexte übertragen wurden. Jetzige und gültige ethische und rechtliche Normen haben ihren Bezug und ihre Begründung im Text des Neuen Testaments, und das Neue Testament muß immer berücksichtigt werden bei jeder Kodifizierung und Rechtsprechung oder Rechtshandlung.
Der Begriff Rechtsakt ist gleichbedeutend mit Rechtshandlung, was sinninhaltlich der Handarbeit entspricht, weswegen alle maschinell erstellten und anonymisierten „Rechtsakte“ ohne Handzeichnung und Unterschrift nichtig sind. Ursprünglich haben Rechtshandlungen nicht mit dem Handel, d.h. mir dem Verkauf der Waren zu tun, sondern mit handwerklicher Produktion sowie mit dem Handschlag, womit Umtausch von Dienstleistungen und handwerklich produzierten Waren in gegenseitigem Einvernehmen besiegelt wurde. Im Züge der Verfälschung des Rechts kam es zu begrifflicher Unterschiebung, deren Auswirkungen gravierend sind: die Rechtshandlung wurde mit dem Rechtsgeschäft verwechselt, weswegen Recht zu Ware geworden ist, was konzeptuell widersinnig und unerlaubt ist.
Der Begriff der Geschäftsunfähigkeit gibt daher nur annähernd wieder, was damit gemeint ist. Obwohl im Paragraph 104 BGB erklärt wird, worüber es sich bei diesem Begriff handelt, ist der Begriff selbst in besagtem Zusammenhang irreführend, und seinem Inhalt nach soll eigentlich Rechtsunfähigkeit heißen, was im Russischen неправоспособность entspricht, während Lernunfähigkeit, Unzurechnungsfähigkeit, Schuldunfähigkeit, und Geschäftsunfähigkeit einzelne Aspekte der Rechtsunfähigkeit sind. Tätig sein kann jeder, aber nicht jeder kann zwischen Rechtshandlung und ungerechter Handlung unterscheiden, und die Kenntnis des Unterschieds trennt Menschen, die rechtsfähig sind, von solchen, die diesen Unterschied nicht kennen oder nicht anerkennen.
Auf eine weitere Fragestellung in besagtem Zusammenhang muß eingegangen werden. Bereits nach damaligem Wissensstand galt Adolf Hitler als psychisch krank, ebenso seine Mittäter, was aber Militärisches Strafgericht nicht davon abhielt, sie zum Tode zu verurteilen und Todesurteile vollstrecken zu lassen. Obwohl manche Täter geschäftsunfähig und schuldunfähig sind oder sein können, ist es rechtens, sie für schwerwiegende Verbrechen zu belangen und hinzurichten, weil ihr Unvermögen, Schuldgefühle zu empfinden und Reue zu zeigen, in pathologischer Persönlichkeits–struktur begründet ist. Nur Tod, und keine andere Maßnahme, kann Menschen von solchen Unmenschen erlösen, und eine rechtliche Begründung dafür ist die Verwirkung des Rechts auf das Leben.
Selbstverständlich werden Todesurteile nur ultima ratio bleiben und im Entscheidungsprozess um die Bemessung von Schuld höchstes Strafmaß. Die übrigen Strafen müssen dem Zweck dienen, das Getane zu sühnen, eine neue Lebensperspektive für Straftäter zu öffnen, damit sie diesen neuen Weg, der allgemeinem Wohlsein dienlich und für sie unumkehrbar sein sollte, selbstständig gehen können.
Nürnberger Tribunal soll in erster Linie für Fälle zuständig sein, die nach Nürnberger Prinzipien abgeurteilt werden müssen, aber keine Klage ablehnen, wofür es kein anderes Gericht gibt. Nürnberger Tribunal soll bis auf Weiteres höchste gerichtliche Instanz bleiben, und mit einer Reihe von Befugnissen ausgestattet sein. Das Tribunal soll auf geographischem Gebiet aufgelöster Bundesrepublik Deutschland mit seinem eigenem Vorbild die Entstehung eines gültigen und wirkungsvollen Systems der Rechtsorgane in Übereinstimmung mit dem Text der Konstitution der Gemeinschaft Rus‘ fördern und vorantreiben. Zweitens, neuernannte Prokurore müssen ihre Arbeit aufnehmen und damit beginnen, in begründeten Fallen strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten und Beweismittel zu sichern und zu sammeln, die in geeigneten Fallen in Strafverfahren umgewandert werden müssen, und zu Anklageerhebung, d.h. Einleitung der Gerichtsverfahren bei dem Nürnberger Tribunal führen. Drittens, in Prozessen nach der Anklageerhebungen müssen angeklagte Personen verhaftet, verhört, Zeugen geladen und angehört, Beweismittel ausgewertet und in Prozessen verwendet, u.s.w., bis schließlich zu Urteilssprüchen kommt.
Um Mißverständnisse zu vermeiden, erkläre ich kurz die Bedeutung des Begriffs Prokuror. Das Wort Prokuror stamt von dem Altgriechischen προκυρόω ab, und bezieht sich im Neuen Testament auf die von Gott rechtskräftig gemachte Verfügung (Galater 3:17). Als zusammengesetztes Wort besteht es aus Präfix προ und Wurzel κυρόω, das mit Κύριος korrespondiert, weil Κύριος, der Gott, macht seinen Willen wirksam, indem er befehlt oder verfügt, Gebote und Verbote erlässt. Ein Prokuror handelt somit im Auftrag des Befehlshabers, dem er dienstlich und rechtlich untersteht und angehört, und seine Aufgabe besteht darin, den Willen seines Auftraggebers, der selbst den Ehrenplatz an der rechten Seite des Gottes annimmt, zu vollziehen, und die von ihm erlassene Rechtsordnung vorsorglich zu beschützen und aufrechtzuerhalten. Die Erfüllung dieser Aufgabe macht ihn zu Händen seines Herrn, das Wort, das gleichfalls auf das Altgriechische χείρ zurückgeht. Aus erklärten Gründen stehen Prokurore im Zentrum des Rechtssystems der Gemeinschaft Rus‘. Das Recht entstammt somit rechtem Hand Gottes, δεξιά, während in Unrechtssystemen dieser Zusammenhang völlig verloren geht, weswegen anstelle von Prokuroren und Richter Staatsankläger, Verwaltungsbeamte, Polizei und übrige Rechtsbrecher agieren, die nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können, und was mit mißbräuchlicher Verwendung der Begriffe zusammenfällt, weswegen es zu deutschem Heer und deutscher Herrenrasse kommt, die sich im Irrtum über die Grundlagen und Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen befinden.
Nürnberger Tribunal soll die Erneuerung und den Neuaufbau des Rechtssystems einleiten, und diesen Prozess als oberste gerichtliche Instanz beaufsichtigen. Die Rechtsnormen, wo sie erforderlich sind, müssen neu verfasst werden, der Weg zu beruflichem Werdegang als Dienstleistende des Rechtssystems muß neu definiert werden. Es gibt ja viel zu tun, um gesetzte Ziele zu erreichen, vorausgesetzt, man arbeitet zusammen, und nicht gegeneinander. Eine wichtige Voraussetzung des Gelingens des Vorhabens ist maximale Offenheit, die selbst–verständlich nicht zulässige Grenzen überschreiten darf, sowie eigenverantwortliches Handeln, gleichfalls in zulässigen Grenzen. Unter allen diesen Voraussetzungen soll ein Werk entstehen, das seines Namens würdig ist {9}.
Dr. Andrej Poleev
3.11.2019.
Referenzen.
Auflösung der Bundesrepublik Deutschland und Anordnung einer rechtlichen Betreuung.
http://constitution.fund/letters/Konkurs.pdfVerbannung.
http://constitution.fund/letters/Verbannung.pdfCharité, mon amour.
http://constitution.fund/letters/Charite.pdfAmtshilfeantrag.
http://constitution.fund/letters/Amtshilfeantrag.pdfUrteil im Strafprozess gegen Frank-Walter Steinmeier.
http://constitution.fund/judgments/Urteil.pdfPrinciples of International Law recognized in the Charter of the Nürnberg Tribunal and in the Judgment of the Tribunal, with commentaries. Yearbook of the Intemational Law Commission, 1950, Vol. II, pp. 374–378.
Berliner Verfassung – Abschnitt II: Grundrechte, Staatsziele.
https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/verfassung/artikel.41548.phpKonstitution der Gemeinschaft Rus‘.
http://constitution.fund/pages/constitution.htmNürnberger Tribunal für deutsche politische Führung.
http://enzymes.at/download/tribunal.pdfReestablishment of the Nuremberg Tribunal.
http://constitution.fund/letters/Tribunal.pdf