Koalitionsvertrag: Was sich für Änderungen im Bereich Einkommensteuer und Sozialabgaben ergeben
Einkommensteuer und Sozialabgaben:
• Keine Erhöhung der Steuerbelastung der Bürger; Festhalten an der „bewährten Übung“, die kalte Progression alle zwei Jahre zu überprüfen und den Einkommensteuertarif entsprechend anzupassen.
• Entlastung insbesondere unterer und mittlerer Einkommen beim Solidaritätszuschlag; Schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2021 durch Erhöhung der Freigrenze (mit Gleitzone), sodass 90 Prozent aller Soli-Zahler vom Solidaritätszuschlag befreit werden.
• Stärkung der Akzeptanz für das Faktorverfahren für Ehegatten durch bessere Information. Das bedeutet: Personen mit der Steuerklassenkombination III/V sollen in den Steuerbescheiden regelmäßig über das Faktorverfahren informiert und auf die Möglichkeit des Wechsel zur Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor hingewiesen werden.
• Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge mit der Etablierung eines funktionierenden automatischen Informationsaustausches; Verhinderung von Umgehungstatbeständen.
• Prüfung der Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung.
• Absenkung des Beitragssatzes für die Arbeitslosenversicherung um 0,3 %-Punkte.
• Rückkehr zur Parität bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2019.
• Entlastung von Geringverdienern bei Sozialbeiträgen. Dabei sollen die geringeren Rentenversicherungsbeiträge nicht zu geringeren Rentenleistungen im Alter führen.
Wenn ihr zu einzelnen Punkten noch mehr Fragen habt könnt ihr die gerne in den Kommentaren stellen.
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