Kryptowährungen Versteuern – Euer Wissen ist gefragt!

in #cryptocurrency7 years ago (edited)

In diesem Beitrag möchte ich auf das Thema „Kryptowährungen & Steuern“ etwas näher eingehen. Ich habe recherchiert und versucht herauszufinden wie es aussieht, wenn man Gewinne mit dem Traden von Kryptowährungen erwirtschaftet. I muss ehrlich sagen, einiges ist mir nicht ganz klar, deshalb möchte ich diesen Post als Diskussionsbasis nutzen. Falls ihr genaueres Wissen darüber haben solltet, bzw. ich etwas falsches hier veröffentlichen sollte, bitte korrigiert mich in den Kommentaren!

Da ich auch Österreich komme, beziehen sich meine Recherchen auf Österreich, in Deutschland dürfte es jedoch ähnlich aussehen. Alles bezieht sich auf PRIVATES Trading, sprich Kryptowährungen im Privatvermögen!

Folgendes habe ich bei meiner Recherche herausgefunden:

Kryptowährungen wie Bitcoins sind derzeit nicht als offizielle Währung anerkannt. Sie stellen auch keine Finanzinstrumente dar. Es handelt sich dabei um sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter. Diese unkörperlichen Wirtschaftsgüter gelten als nicht abnutzbar.
[Quelle: bmf.gv.at]

Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Steuern zahlen?

Ja und Nein. Es gibt keine Bitcoin-Steuer, die anfällt, wenn man Bitcoins verkauft. Bitcoins sind auch keine Ware, auf die beim Verkauf z.B. Mehrwertsteuer anfällt. Aber: Gewinne, die man aus der Kurssteigerung von Bitcoin macht, sind prinzipiell mit dem eigenen Einkommenssteuersatz zu versteuern.

Bitcoins sind nach einem Jahr steuerfrei

Wer sich heute Bitcoins kauft, diese über 1 Jahr lang behält, ohne sie zwischendurch z.B. an einer Börse zu handeln, der kann seine Bitcoins steuerfrei verkaufen, auch wenn er dabei Millionengewinne macht. Es handelt sich um ein sog. privates Veräußerungsgeschäft.
Einschränkungen: dies gilt nur sicher für gekaufte coins, bei geminten coins oder coins, die man aus einem Airdrop, Faucet, oder anderen Quellen erhält, kann das anders aussehen.

Wird die Haltefrist unterbrochen wenn ...

  • ich die Coins von einer Wallet auf die andere schicke?

    Nein. Nur eine Realisierung von Gewinnen, also eine Aktion, die einen Wertzuwachs auch tatsächlich wirksam werden lässt, unterbricht die Haltefrist. Wer einen Goldbarren von einem Tresor in den anderen legt, muss dafür auch keine Steuern zahlen.

  • ich coins auf eine Börse schicke, dort aber lediglich aufbewahre?

    Nein(?). Theoretisch ist es denkbar, dass die Coins auf einer Börse etwas "Anderes" sind als die coins in der Wallet und somit quasi diese anderen Dinge auf der Börse erworben werden. Es gibt es im Moment aber zumindest keinen Grund zu der Vermutung, dass das Finanzamt das so sehen könnte. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte dennoch (nicht nur aus steuerlichen Gründen) keine coins unnötig auf Börsen transferieren.

  • ich Altcoins kaufe?

    Ja.

Haltefrist beim Trading

Auch wer gelegentlich seine coins tradet, kann unter gewissen Umständen für alle oder einen Teil seiner coins die o.g. Steuerfreiheit erreichen. Kauft man sich z.B. heute zwei Bitcoins, handelt dann nach einem halben Jahr einen Bitcoin einmal gegen eine Altcoin, verkauft dann nach einem Jahr und einem Tag einen Bitcoin, darf man dem Finanzamt gegenüber geltend machen, dass man den einen Bitcoin in der Haltefrist
nicht bewegt hat. Somit ist dieser Verkauf steuerfrei.
[Quelle: bitcointalk.org]

Fragen die ich mir nun persönlich gestellt habe:

  1. Wenn ich beispielsweiße einen nicht populären Altcoin über 1 Jahr halte, dieser erzielte gute Gewinne und ich möchte die Gewinne auszahlen. Meist ist es nur möglich Auszahlungen in Dollar oder Euro über Bitcoins, Ethereum, Litecoin, etc. vorzunehmen. Ich müsste also zuvor die Altcoins in beispielsweise Bitcoins wechseln und dann auszahlen. Auch wenn ich das innerhalb 1 Stunde erledige, verletzte ich damit die Haltefrist.

  2. Wäre es möglich wenn man sehr viel tradet und große Gewinne damit erzielt werden und sich entscheidet alles auszuzahlen, alles in Tether (USDT) zu wechseln, dass anschließend einfach 1 Jahr liegen zu lassen und anschließend auszuzahlen. Meines Wissens gibt es Möglichkeiten sich Tether (USDT) in Dollar wechseln zu lassen.
    Tether ist meines Wissens auch eine Kryptowährung, welche immer genau 1$ Wert ist und keinen Schwankungen unterliegt.

Sort:  

Ich weis nur mit bestimmtheit, wenn du als Selbstständiger oder als Firma Bitcoin als zahlungsmittel akzeptierst, sollte bzw. muß es als Fremdwährungs einnahme verbucht werden. Es ist schon lustig, die FMA (Finanzmarktaufsicht)anerkennt den Bitcoin nicht, das FA (Finanzamt) aber sehr wohl. Super das du das Thema ansprichst, wird in den kommenden jahren noch mehr von interesse sein.

Bin zwar kein Experte, deine zwei Fragen kann ich aber denke ich beantworten:

  1. Du realisierst deinen Gewinn, wenn du von Altcoin in z.B. BTC wechselst, nicht wenn du dann die gerade ertauschten BTC in FIAT wechselst. Wenn du den Altcoin also lange genug gehalten hast, ist ja wie du erwähnt hast, der Tausch in BTC steuerfrei. Beim Tausch von BTC in FIAT müsstest du dann nur versteuern, was du zwischen Tausch ALT -> BTC und Tausch BTC -> FIAT an Wert gewinnst.

  2. Wenn du sagen wir nach einer Woche ALT in USDT tauscht, realsierst du hier den Gewinn und musst demnach Steuern zahlen.

Bin mir zu 99,9% sicher richtig zu liegen, hoffe ich konnte helfen ;)

Oke danke 1. ist mir klar.
Zu 2....ich habe gemeint das man USDT dann 1 Jahr hält und dann erst im Fiat wechselt. Ob das erlaubt ist. Weil so lässt man alles ohne risiko einfach 1 Jahr liegen.

Wenn du Altcoin in USDT wechselst, realisierst du den Gewinn und musst Steuern darauf zahlen, völlig unabhängig davon, was du dann mit den USDT machst!

Wenn du die 1 Jahr hältst, musst du auf eventuelle Kurssteigerungen des USDT keine Steuern mehr zahlen - die Gewinne werden aber eher gering ausfallen ;)

Ahh, jz ist es mir denke ich klar geworden!

Bin ebenfalls kein Experte, aber wenn ich das richtig verstehe, hat weder die FMA noch das FA zur Zeit eine Möglichkeit deine Trading-Gewinne von reinen Crypto-Börsen (ohne KYC-Identifizierung) direkt zu prüfen. Bei den großen Börsen ist aber davon auszugehen, dass die gesammelten Kontobewegungen der Nutzer an der Börse gespeichert werden und auf Verlangen auch an die Finanzbehörden weitergeleitet wird, in so fern gilt hier sicher ehrlich währt am längsten.

Wenn du als Gewerbetreibender für deine Ware/Dienstleistung Cryptos akzeptierst ist das etwas anderes, weil du ja auch "theorätisch" in Naturalien (Eier, Zigarretten, Hausgemachtes,.... ) bezahlt werden könntest, und du deine Ware ursprünglich ja immer in der gesetzlich als Zahlungsmittel anerkannten Währung auspreisen musst. Daher wird hier einfach "alles" als Fremdwährung angesehen bzw. bewertet.

Zurück zu deiner Frage:
Da ich deinem Artikel entnehme, dass du dich fragst wie du die Steuerpflicht umgehen/reduzieren kannst. Hier mal etwas ganz unorthodoxes ... Bitcoin (wie viele andere Cryptos auch) haben eine öffentliche Blockchain, in der mit entsprechendem Aufwand (Software), alles jederzeit bis zum ursprünglichen Mining des Coins zurückverfolgt werden kann. Dem kann man zwar durch Mixing einiges an Schärfe nehmen, aber es bleibt dabei (mit entsprechend größerem Aufwand .... ich gehe ehrlichgesagt davon aus, dass die mixing-Dienste als erstes verboten werden, sobald eine effektive Regulierung in Reichweite der Behörden kommt).

Wegen dem USDT:
Es ist bei weitem nicht so dass der USD zum EUR stabil ist. Im Laufe eines jahres kannst du hier deine ehemaligen Gewinne wieder deutlich kürzen oder auch erhöhen (im Jahresverlauf sind 20% Wertzuwachs oder -verlust nicht unüblich) also überlege dir das mit dem USDT genau. Ich würde ihn nur nutzen um kurz- oder mittelfristig aus Cryptos auszusteigen um später wieder einzusteigen ohne das Geld von der Crypto-Börse abziehen zu müssen. ... aber das ist natürlich ein ganz anderes Thema

Danke für deinen Beitrag. Ich habe vlt. ein falsches Bild vermittelt, ich bin keineswegs auf der Suche die Steuer auszutricksen oder zu hintergehen, deshalb habe ich mich auch informiert und damit sind einige Fragen aufgekommen. Die Summen die ich in Kryptos halte sind so gering, dass ich die Grenze von 11.000 nie erreichen werde. Somit einfach in der Einkommenssteuererklärung angeben. Denn alles unter <11.000€ ist in Österreich Einkommensteuerfrei. (Summe aller Einkommen) Aber eine Angabe ist dennoch Pflicht! Ich denke im Zweifelsfall sollte man mit einer Person darüber sprechen die Fachkenntnisse besitzt. (z.B Steuerberater)

Der österreichische Steuerfreibetrag von ca. €11.000 pro Jahr bezieht sich auf die Summe deines Einkommens die du hast (also inkl. deines Lohns, Gehalts)
Für unselbständig Erwerbstätige (Arbeiter + Angestellte) gilt zusätzlich zur normalen Besteuerung, die ja vom Arbeitgeber bereits abgezogen wird NUR die ergänzende Freigrenze von ca. €700 pro Jahr - also wenn du innerhalb 1 Jahres mehr als €700 Gewinn mit Cryptos machst ist das Steuerpflichtig ... nur wenn deine jährlichen Gewinne darunter bleiben ist das Steuerfrei

Die genauen Zahlen werden fast jährlich angepasst, daher schreib ich ca.

Und ja, ich glaub auch, beim Steuerberater ist man da besser aufgehoben

zu Frage 2.) Warum willst du das in USDT wechseln und ein Jahr halten? Damit deine Gewinne aus dem Daytrading steuerfrei bleiben? Leider funktioniert; auch der Wechsel in eine andere Kryptowährung stellt einen Veräußerungsvorgang dar und entstandene Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr sind zu versteuern. Schau mal auf meinen Blog, habe darüber einen ausführliche Post verfasst, der eventuell auch deine Frage beantwortet:)

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