Der Haftbefehl gegen den/die "Chemnitz-Mörder"

in #deutsch6 years ago (edited)

Seit einigen Stunden kursieren im Netz Fotos vom angeblichen Haftbefehl gegen die Mörder bzw. gegen einen der Mörder, die am Abend des 26.08. mit mehreren Stichen einen Deutsch-Kubaner ermordet haben.

Haftbefehl.jpg

Hier ist das oben genannte Foto, die Namen und Adressen sind selbstverständlich zensiert. Nun zu meinem eigentlichen anliegen.

Kann hier jemand bestätigen, dass es sich um einen echten Haftbefehl handelt?

Desweiteren wundert mich der Abschnitt "stach er [...] insgesamt 5 Mal auf den Oberkörper des Geschädigten ein". Auf vielen Internetseiten wurde berichtet es seine 25 Stiche gewesen. OK, das sind vielleicht nicht die seriösesten Quellen, dennoch ist es komisch, dass fast überall von 25 Stichen die Rede war, es laut Staatsanwaltschaft aber nur 5 waren.


Folgende Artikel sprachen von 25 Messerstichen:

https://www.focus.de/politik/deutschland/nach-messerattacke-auf-stadtfest-wie-konnte-es-zu-dem-aufmarsch-in-chemnitz-kommen_id_9477796.html
http://www.pi-news.net/2018/08/nach-mord-an-daniel-hillig-wut-der-menschen-in-chemnitz-steigt/
https://www.n-tv.de/politik/Alle-rausschmeissen-Sofort--article20595419.html (Hier ist die Rede von 34 Stichen, ist aber auch eher ein Kommentar)
https://wize.life/themen/fahndung/80933/chemnitz-2-tote-und-28-messerstiche---gezielte-falschmeldungen-im-internet
https://de.sputniknews.com/panorama/20180827322105664-chemnitz-russlanddeutscher-mord-reaktionen/


Egal, kommen wir zu den Punkten, deren der Beschuldigte beschuldigt wird.

Einmal ist es § 212 Totschlag Abs. 1:

Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Ich bin kein Jurist und für mich klingt der Ausdruck "Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein," etwas komisch, aber ich kann dem Artikel entnehmen, dass der "Mörder" wohl nicht unter fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft wird.

Desweiteren haben wir § 25 Täterschaft Abs. 2:

Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Es werden also beide nach § 212 Totschlag Abs. 1 StGB bestraft, sofern ihnen die Schuld nachgewiesen werden kann.

Warum auch immer die Beschuldigten nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags angeklagt werden ist auch fraglich.

Nun ja, wir werden sehen, was noch passiert.

Sort:  

Weil es "vielleicht" keine Mörder sind.

... sie hatten nicht die Absicht genau diesen Mann zu töten bzw. überhaupt jemanden zu töten, es muss etwas vorgefallen sein (Chemnitzer-Menschenjagd etc.)

Wenn man natürlich dumm wie Brot ist, können sich solche dummen Fragen schon stellen.*lol

Ich weiß jetzt nicht ob dein Kommentar ernst gemeint ist, aber die Chemnitzer-"Menschenjagd" ist doch erst als Reaktion darauf vorgefallen.

Schon mal was von Notwehr gehört? Ihr verurteilt ohne zu wissen was vorgefallen ist. Da fällt mir nichts mehr zu ein.

  1. Fällst du ebenfalls ein Urteil, ohne etwas zu wissen.
  2. Verurteilen "wir" niemanden.
  3. Aus Notwehr heraus, zu zweit, fünf mal zustechen? OK!
  4. Sind das nur Spekulationen die ich hier aufstelle, ich denke über ein Thema nach und teile meine Gedanken und dann kommst du und wirst hier gleich aggressiv.

In diesem Falle darf ich auch ein Urteil fällen, da du zwei beschuldigte als Mörder hinstellst ohne den Sachverhalt genau zu kennen.

Normalerweise würde ich noch hinzufügen, dass ein Mensch so lange als unschuldig gilt, bis seine Schuld bewiesen ist, aber ...

Wenn du zu zweit zustichst, dann hat jeder vermutliche Stecher 2,5 Mal zugestochen, das ist wenig in einer solchen von Emotionen geladenen Situation! :)

Ich stelle sie nicht als Mörder da, wo habe ich das gemacht? Ich aheb doch extra gesagt:

Es werden also beide nach § 212 Totschlag Abs. 1 StGB bestraft, sofern ihnen die Schuld nachgewiesen werden kann.

Und außerdem, ich würde meinen Steem Account darauf verwetten, dass sie als schuldig verurteilt werden und spätestens dann spielt es keine Rolle mehr, wer von uns beiden was für ein Urteil gefällt hat :)

P.S. Es wurde von der Polizei bestätigt, dass einer der beiden Verdächtigten (nicht Mörder ;) ) bereits vorgestraft ist und das deutet ja nicht gerade auf seine Unschuld.

Hier schreibst du es: Warum auch immer die Mörder nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags angeklagt werden ist auch fraglich.

Wenn der Richter ein AFD-Mann ist - kann man nicht von einem Urteil sprechen und wenn die Polizei so toll ist, dann frag sie mal, warum sie z. B. im im NSU-Fall (10 Morde) Akten geschreddert haben u. v. m. ... ENDE

Du musst das im Kontext sehen, dann verstehst du warum ich Mörder geschrieben habe ... Ist aber jetzt auch egal.

Und dass die Polizei toll ist, wirst du von mir im Leben nicht hören.

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